Wegfall der Ausbilderprüfung: Mehr Ausbildungsplätze – weniger Ausbildungsqualität

Der Zuwachs fällt jedoch geringer aus als erwartet. Zugleich gibt es Hinweise darauf, dass die Neuregelung, die am 3. Mai 2003 beschlossen worden ist, negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung hat. Eine deutliche Mehrheit der befragten Betriebe sieht in der AEVO einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals sowie der Qualität der beruflichen Ausbildung insgesamt. Dies sind die wesentlichen Ergebnisse einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), die in Zusammenarbeit mit der Bonner Forschungsgruppe SALSS von Oktober 2006 bis November 2007 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse sind veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe von BIBB REPORT.

Mit der Aussetzung der AEVO, die Teile der Wirtschaft als bürokratische Hürde bezeichnet hatten, sollte Betrieben der Einstieg in die Ausbildung erleichtert werden. Nach der Rechtsänderung müssen Ausbilder für Ausbildungsverhältnisse, die vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder eingerichtet werden, den Qualifizierungsnachweis nach der AEVO nicht mehr erbringen, d. h. keine Prüfung mehr ablegen.

Die Untersuchungsergebnisse der im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführten Studie basieren auf zwei Erhebungen: eine bundesweite repräsentative Befragung unter rund 15.000 Betrieben sowie eine Befragung der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern.

o Mehr Ausbildungsbetriebe – mehr Ausbildungsplätze

Nach den Ergebnissen der Betriebsbefragung liegt die Zahl der Betriebe, denen nach eigenen Angaben die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert bzw. ermöglicht hat, mehr Auszubildende einzustellen, zwischen 7.000 bis 10.000 pro Jahr.

Die Zahl der Ausbildungsplätze, die durch die Aussetzung der AEVO leichter zur Verfügung gestellt werden konnten, bewegt sich zwischen 10.000 bis 25.000 pro Jahr.

Die Angaben der Betriebe dürfen jedoch nicht in der Weise interpretiert werden, dass die Neuregelung der AEVO der alleinige Grund ihrer Entscheidung zur Ausbildung gewesen sei.

Die neu für eine Ausbildung gewonnenen Betriebe sind vor allem Kleinbetriebe mit 1 – 9 Beschäftigten (67 %) und mit 10 – 19 Beschäftigten (28 %). Die Verteilung nach Wirtschaftsbereichen zeigt, dass die Aussetzung der AEVO überwiegend Dienstleistungs- (38 %) und Handelsbetrieben (28 %) zugute kam.

o Mehr Ausbildungsabbrüche

Qualitative Auswirkungen der Aussetzung der AEVO lassen sich vor allem hinsichtlich des Ausbildungserfolgs feststellen. So zeigen die Ergebnisse der Betriebsbefragung, dass Ausbildungsabbrüche – unabhängig von der Betriebsgröße und dem Wirtschaftszweig – häufiger in den Betrieben auftreten, die über kein nach AEVO qualifiziertes Personal verfügen und die selbst angegeben hatten, dass ihnen die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert habe. Diese Betriebe klagen auch häufiger über Schwierigkeiten und schlechtere Noten ihrer Auszubildenden in den Prüfungen.

Dieses Ergebnis deckt sich in der Tendenz mit jenem der Kammerbefragung: Dort ist knapp die Hälfte der Ausbildungsberater und -beraterinnen der Auffassung, dass die Aussetzung der AEVO zu einem Qualitätsverlust und einem Imageschaden der beruflichen Ausbildung geführt habe.

Zu berücksichtigen ist hier, dass Ausbildungserfolge und -misserfolge auch noch weitere Ursachen haben können – wie zum Beispiel die individuelle Lernbiografie, die Motivation oder den familiären Hintergrund der Auszubildenden.

o AEVO als Instrument der Qualitätssicherung

Drei Viertel (77 %) der Ausbildungsberater und -beraterinnen bei den Kammern sind der Meinung, die AEVO sollte wieder in Kraft gesetzt werden. Dabei gibt es eine deutliche Mehrheit (65 %), die sich für eine vorherige Überarbeitung ausspricht. 12 % sagen, die AEVO solle unverändert wieder eingesetzt werden. Für eine ersatzlose Abschaffung treten nur 3 % ein; 18 % sprechen sich für eine weitere Aussetzung aus.

Uneinheitlicher fällt das Meinungsbild auf Seiten der Betriebe aus: Sowohl die Ausbildungsbetriebe als auch die Nicht-Ausbildungsbetriebe sehen mehrheitlich in einer gesetzlichen Regelung der Ausbildereignung einen Beitrag zur Sicherung einer Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals sowie der Qualität der beruflichen Ausbildung insgesamt. Andererseits ist etwa jeder zweite Betrieb der Auffassung, die damit verbundenen Kosten könnten viele Betriebe nicht tragen, und 44 % werten eine gesetzliche Regelung als bürokratische Hürde beim Einstieg in die Ausbildung.

Die aktuelle Ausgabe von BIBB REPORT kann kostenlos heruntergeladen werden unter http://www.bibb.de/bibbreport

Inhaltliche Auskünfte im BIBB erteilt:
Philipp Ulmer, Tel.: 0228 / 107-1413; E-Mail: ulmer@bibb.de

Media Contact

Andreas Pieper idw

Weitere Informationen:

http://www.bibb.de/bibbreport

Alle Nachrichten aus der Kategorie: Bildung Wissenschaft

Zurück zur Startseite

Kommentare (0)

Schreiben Sie einen Kommentar

Neueste Beiträge

Anlagenkonzepte für die Fertigung von Bipolarplatten, MEAs und Drucktanks

Grüner Wasserstoff zählt zu den Energieträgern der Zukunft. Um ihn in großen Mengen zu erzeugen, zu speichern und wieder in elektrische Energie zu wandeln, bedarf es effizienter und skalierbarer Fertigungsprozesse…

Ausfallsichere Dehnungssensoren ohne Stromverbrauch

Um die Sicherheit von Brücken, Kränen, Pipelines, Windrädern und vielem mehr zu überwachen, werden Dehnungssensoren benötigt. Eine grundlegend neue Technologie dafür haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Bochum und Paderborn entwickelt….

Dauerlastfähige Wechselrichter

… ermöglichen deutliche Leistungssteigerung elektrischer Antriebe. Überhitzende Komponenten limitieren die Leistungsfähigkeit von Antriebssträngen bei Elektrofahrzeugen erheblich. Wechselrichtern fällt dabei eine große thermische Last zu, weshalb sie unter hohem Energieaufwand aktiv…

Partner & Förderer