Verkürzung der Arbeitslosengeld-Bezugsdauer für Ältere im Jahr 2006 wurde im Vorfeld häufig noch schnell umgangen

Im Februar 2006 wurde die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengelds für Ältere von bis zu 32 Monaten auf 18 Monate verkürzt. Die Änderung betraf alle, die nach dem 31. Januar 2006 arbeitslos wurden und mindestens 45 Jahre alt waren. Bei Personen ab 57 Jahren wurde die Bezugsdauer beispielsweise um 14 Monate verringert. In der betroffenen Altersgruppe stieg die Zahl derer, die arbeitslos wurden, in den drei Monaten vor der Reform deutlich an – bei den 57- bis 64-Jährigen sogar um 120 Prozent.

Im Nachreform-Zeitraum bis Ende 2007 wurden Ältere wieder seltener arbeitslos. Die Wahrscheinlichkeit war bei den 57-64 Jährigen dann 20 Prozent geringer als ohne Reform. Die positive Entwicklung der Konjunktur in den Jahren 2006 und 2007 ist dabei bereits herausgerechnet.

Ein beträchtlicher Teil der gesunkenen Zahl an Arbeitslosmeldungen Älterer im Nachreform-Zeitraum dürfte darauf zurückzuführen sein, dass Kündigungen in die Monate vor der Reform vorgezogen wurden, so die Arbeitsmarktforscher. Da der Gesetzgeber die Bezugshöchstdauern bereits Anfang 2008 teilweise wieder verlängerte, lasse sich der exakte langfristige Reformeffekt aber nicht identifizieren.

Im Vergleich zum Vorreform-Zeitraum hätte die Bundesagentur für Arbeit alleine durch die kürzere Bezugsdauer jährlich mehr als 3,5 Milliarden Euro gespart – wenn die Reform nicht 2008 teilweise wieder zurückgenommen worden wäre. In dieser Rechnung nicht berücksichtigt sind allerdings die Mehrkosten, die in Folge der Reform an anderer Stelle entstanden wären, zum Beispiel beim Arbeitslosengeld II.

Bis zu eine weitere halbe Milliarde Euro jährlich wäre womöglich zusätzlich im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit eingespart worden, wenn die Neuregelung auf Dauer zu weniger Kündigungen von Älteren geführt hätte. In welchem Umfang dieser Effekt eingetreten wäre, könne aber nicht bestimmt werden, räumen die Forscher ein.

„Wie die konkreten Konditionen der Arbeitslosenversicherung ausgestaltet sein sollen, ist eine normative Frage und politisch zu entscheiden“, betonen die Autoren der Studie. Die ökonomische Sicht würde zwar eher für kurze Leistungsdauern sprechen. Dem stehe jedoch das Interesse an der sozialen Absicherung arbeitsloser Personen entgegen. Der zweite Aspekt habe gerade in Deutschland hohes Gewicht – eine Befragung offenbarte unlängst, dass lediglich 18 Prozent der deutschen Bevölkerung eine Kürzung des Arbeitslosengeldes befürworteten.

Die Studie steht im Internet unter http://doku.iab.de/kurzber/2009/kb3009.pdf

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Wolfgang Braun idw

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