Transferleistungen bei 29% der begonnenen erzieherischen Hilfen

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten 29% dieser Familien beziehungsweise der jungen Volljährigen auch finanzielle staatliche Unterstützung.

Als finanzielle staatliche Unterstützung wird in der Statistik der erzieherischen Hilfe berücksichtigt, wenn (auch teilweise) Arbeitslosengeld II, bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) bezogen wird.

Bei den 295 000 begonnenen Erziehungsberatungen lag der Anteil der Bezieher von Transferleistungen bei 16,5%. Bei den übrigen 126 000 erzieherischen Hilfen (zum Beispiel sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung) betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen knapp 59%.

Mit etwa 73% war der Anteil der Empfänger von Transferleistungen bei den neuen Vollzeitpflegen in einer anderen Familie am höchsten; bei den neu gewährten sozialpädagogischen Familienhilfen erhielten zwei von drei Familien auch finanzielle staatliche Unterstützung.

Knapp jede zweite der begonnenen erzieherischen Hilfen (ohne Erziehungsberatung) wurde von allein lebenden Elternteilen in Anspruch genommen (49%). Von den begonnenen Erziehungsberatungen richteten sich 48% an zusammenlebende Eltern und 34% an alleinlebende Elternteile.

2007 wurden erstmals statistische Angaben zu den Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe erhoben. Bei einem Viertel der 13 800 begonnenen Eingliederungshilfen wurde zusätzlich auch finanzielle staatliche Unterstützung gewährt.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Dorothee von Wahl,
Telefon: (0611) 75-8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

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Dorothee von Wahl Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

http://www.destatis.de

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