Kurzzeit-Jobs besser absichern

„Damit sinken aber zugleich die Chancen, in feste Beschäftigung übernommen zu werden“, stellt der Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) fest: „Die Kurzzeitbeschäftigten müssten besser über das Arbeitslosengeld abgesichert werden“.

Inzwischen arbeiten neun Prozent aller Beschäftigten in solch unstetigen und kurzfristigen Jobs, 1996 waren es erst sechs Prozent. „Mit der Zunahme der Befristungen sinken aber zugleich die Chancen auf eine Festanstellung“, so Prof. Dr. Gerhard Bosch vom IAQ der UDE: „Die sozialen Risiken der Kurzzeitbeschäftigten steigen erheblich und müssten besser über das Arbeitslosengeld abgesichert werden“.
Wie der aktuelle IAQ-Standpunkt zur Öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales (23.04.) zeigt, wird jeder dritte befristete Arbeitsvertrag für weniger als ein Jahr abgeschlossen. Betroffen sind besonders Dienstleistungsbeschäftigte – einschließlich Leiharbeit – und hochqualifizierte Arbeitnehmer, vermutlich weil es zahlreiche Befristungen in Kultur, Wissenschaft und Forschung gibt. Probleme mit mehrfacher Kurzzeitbeschäftigung könnten aber auch „Feste“ bekommen, wenn sie gekündigt werden. Im vergangenen Jahr sind 738.832 Personen aus dem ersten Arbeitsmarkt direkt in Hartz IV gelandet, rund 116.000 mehr als 2008, vermeldet die Bundesagentur.

„Mit den Hartz-Gesetzen ist die Balance zwischen der notwendigen Flexibilität für die Unternehmen und der Sicherheit für die Beschäftigten auf Kosten der sozialen Sicherheit verschoben worden“, kritisiert Bosch. Auf der einen Seite wurde das Ausbauen unsicherer Beschäftigungsverhältnisse gefördert, auf der anderen Seite der soziale Schutz verringert – nicht zuletzt durch die Verkürzung der Rahmenfrist, in der ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I erworben werden kann. Kaum beansprucht wurde eine Sonderregelung, die Kurzzeit-Beschäftigten den Zugang zum Arbeitslosengeld I erleichtern sollte. „Sie ist zu bürokratisch ausgestaltet“, meint der IAQ-Arbeitsmarktforscher. Er rät daher davon ab, diese Vorschrift minimal korrigiert lediglich zu verlängern.
Sinnvoller sei es, die Rahmenfrist wieder von zwei auf drei Jahre zu erweitern, damit die Mindestbeschäftigungszeiten für den Anspruch auf Arbeitslosengeld in einem längeren Zeitraum erworben werden können. Wie viel Arbeitslosengeld es schließlich gibt, regelt sich dann nach den Vorbeschäftigungszeiten. Auch Beschäftigungsdauern schon von vier oder sechs Monaten könnten mit Ansprüchen auf Arbeitslosengeld ausgestattet werden.

Durch die Verlagerung von Kosten auf die Bundesagentur für Arbeit könnten zudem Kommunen mit vielen prekär Beschäftigten und Langzeitarbeitslosen finanziell entlastet werden. „Angesichts der hohen Verschuldung wäre das ein vermutlich kleiner, aber sehr sinnvoller Beitrag zur Reform der Gemeindefinanzen“, so Bosch.

Weitere Informationen:
• http://www.iaq.uni-due.de/iaq-standpunkte/2012/sp2012-01.pdf
• Prof. Dr. Gerhard Bosch, Tel. 0203/379-1827, gerhard.bosch@uni-due.de
Redaktion: Claudia Braczko,
Tel. 0170/8761608, presse-iaq@uni-due.de

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Beate Kostka Universität Duisburg-Essen

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