Kinderhaut ist ein eigener Hauttyp

Die Zahl der Hautkrebsfälle in Deutschland hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Derzeit erkranken etwa 234.000 Menschen pro Jahr neu an einem Tumor der Haut: Rund 207.000 an einem weißen Hautkrebs (Basalzellkarzinom: 137.000, Plattenepithelkarzinom: 70.000) und etwa 28.000 am schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom. Experten machen insbesondere UV-bedingte Hautschäden, die in der Kindheit und Jugend erworben wurden, für diesen Trend verantwortlich.

Denn die im Vergleich zu Erwachsenen noch anders strukturierte kindliche Haut ist besonders empfindlich gegen UV-Strahlen. „Sonnenschutz muss daher bereits bei Kindern so selbstverständlich werden wie das tägliche Zähneputzen“, fordert Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.

Schon bevor ein Sonnenbrand sichtbar wird, können ultraviolette Strahlen der Sonne das Erbgut der Zellen in der Haut schädigen. In der Regel beseitigt ein körpereigenes Reparatursystem entstandene Schäden. Ist dieses System überlastet, verändert sich das Erbgut und die Zelle kann entarten. Hautkrebs ist die Folge.

Kinderhaut reagiert ganz besonders empfindlich auf UV-Strahlen. Epidemiologische Studien zeigen: Jugendliche, die in ihrer Kindheit häufig der Sonne ausgesetzt waren und Sonnenbrände erlitten, weisen ein deutlich erhöhtes Risiko auf, später an Hautkrebs, insbesondere am malignen Melanom zu erkranken. Experten machen die spezifische Struktur der Kinderhaut für das erhöhte Hautkrebsrisiko verantwortlich. „Die UV-empfindlichen Stammzellen liegen bei Kindern sehr viel dichter unter der Hautoberfläche als bei Erwachsenen und sind UV-Strahlen somit stärker ausgesetzt“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP). Auch bei Sonnenbränden reagiert die kindliche Haut anders als die Erwachsener. Dieses „Alarmsignal“ des Körpers tritt bei Kindern zeitverzögert auf. Die Haut ist dann bereits erheblich geschädigt. „Kinderhaut muss daher ganz besonders vor krebserregenden UV-Strahlen geschützt werden“, betont Dr. Herbert Grundhewer vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.
UV-Schäden und Sonnenbrände können durch richtigen Sonnenschutz ganz einfach vermieden werden: Bei Kindern gilt es in erster Linie, starke Sonnenbestrahlung zu vermeiden. Sonnengerechte Kleidung sowie richtig aufgetragene Sonnenschutzmittel bieten zusätzlichen Schutz.

Wie stark die ultraviolette Strahlung von April bis September in Deutschland tagesaktuell ist, darüber informiert der UV-Index des Bundesamtes für Strahlenschutz im Internet unter www.bfs.de. Je höher der Indexwert auf einer Skala von 1 bis 11 steigt, desto größer ist das Sonnenbrandrisiko beim ungeschützten Aufenthalt in der Sonne. Schutzmaßnahmen werden, entsprechend des individuellen Hauttyps, bei einem mittleren UV-Index von 3 bis 5 empfohlen. Ein Wert, der meist schon im April erreicht wird.

Wer mehr über richtigen Sonnenschutz wissen möchte, erhält weitere Informationen im Internet bei der Deutschen Krebshilfe unter www.krebshilfe.de, der ADP unter www.unserehaut.de sowie der Deutschen Krebsgesellschaft unter www.krebsgesellschaft.de. Für Kinder ab drei Jahren hält die Deutsche Krebshilfe altersgerechte Materialien bereit. Dazu gehören die Sonnengeschichte vom Clown Zitzewitz mit einem Sonnen-Memory zum Selbstbasteln sowie Sonnenmützen für die Kleinen. Alle Materialien können kostenlos bei der Deutschen Krebshilfe e. V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 02 28/ 7 29 90-0 und im Internet bestellt werden.

UV-Schutztipps für Babys und Kinder
Vermeidung starker UV-Bestrahlung
• Babys im ersten Lebensjahr nicht der direkten Sonne aussetzen.
• Haut langsam durch kurze Aufenthalte an die Sonne gewöhnen.
• Sonnenbrand stets vermeiden!
• In der Mittagszeit zwischen 11 und 15 Uhr im Schatten aufhalten.
• Bei allen Aktivitäten im Freien auf den UV-Index achten: www.bfs.de
• Solarien sind für Kinder und Jugendliche tabu.
Sonnengerechte Kleidung
Textiler Sonnenschutz besteht aus: dicht gewebten T-Shirts oder Hemden, Tuch, Kappe oder Hut mit Schirm und Nackenschutz, Schuhen, die den Fußrücken schützen. Bei spezieller Sonnenschutzkleidung auf die Kennzeichnung achten: UV-Protektion-Faktor UPF 30 oder Prüfsiegel „UV-Standard 801“.

Sonnenbrille tragen. Einen geeigneten UV-Schutz bietet die Kennzeichnung DIN E 836 mit dem Standard „UV-400“. Beim Schwimmen T-Shirt tragen!

Sonnenschutzmittel

• Unbekleidete Hautpartien von Kindern mit Sonnenschutzmitteln eincremen.
• Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor LFS 30 benutzen, die einen UVA-
und UVB-Schutz bieten und keine Duftstoffe enthalten.
• Vor dem Sonnenaufenthalt Sonnencreme dick und gleichmäßig
auftragen und besonders auf die „Sonnenterassen“ des Körpers achten:
Nase, Ohren, Lippen, Schultern und Fußrücken.
• Eincremen nach zwei Stunden wiederholen, nach dem Baden ebenfalls.
Reprofähige Grafiken (Vergleich Kinder- und Erwachsenenhaut) unter http://www.krebshilfe.de/sonne-und-hautkrebs.html und

Interviewpartner auf Anfrage!

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Deutsche Krebshilfe e. V.

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