Apollonia-Förderpreis für Prof. Dr. Peter Cichon

Prof. Dr. Peter Cichon erhält am 12. September 2009 in Münster den Förderpreis für wissenschaftliche Leistungen der Apollonia Stiftung der Zahnärzte in Westfalen-Lippe. Cichon wird damit für seine wissenschaftlichen Arbeiten zum Zahnerhalt bei Patienten mit Morbus Down ausgezeichnet.

Der Hauptpreis geht in diesem Jahr an den Ehrenpräsidenten der Bundeszahnärztekammer und der Kammer Westfalen-Lippe, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp für seine Verdienste um die Verankerung der Vorbeugung in der Zahnmedizin.

„Die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ist immer noch unzureichend“, fasst Prof. Dr. Peter Cichon die derzeitige Situation zusammen und benennt die vielfältigen Gründe: „Mangelnde Behandlungskooperation, Angst vor der Behandlung und eine eingeschränkte Zahn- und Mundhygiene stellen die Ursachen dar. Und einen angemessenen Umgang mit diesen Patienten lernt man normalerweise nicht im Zahnmedizinstudium, daher fühlen sich viele Kollegen überfordert.“

Anders in Witten: Seit 1988 gewährleistet die Zahnklinik der Universität Witten/Herdecke die zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderungen. Prof. Cichon wurde 1999 zum bundesweit einzigen Professor für die Behandlung von Menschen mit Behinderungen ernannt und hat im gleichen Jahr das einzige Lehrbuch zu diesem Thema verfasst (Zahnheilkunde für Behinderte. Teil 1: Klinik der Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei behinderten Patienten). Seit 2001 bildet die Ambulanz für Spezielle Zahnärztliche Betreuung die angehenden Zahnärzte speziell für die Behandlung behinderter Patienten aus. Prof. Cichon erklärt: „Zwar unterscheidet sich die Behandlung dieser Patienten grundsätzlich nicht von der anderer Patienten, aber sie muss den Gesundheitszustand berücksichtigen sowie das soziale Umfeld und die Lebensgewohnheiten der Patienten.“ Die Ambulanz an der Universität Witten/Herdecke ist mittlerweile stark in die regionale und überregionale Versorgung von Patienten mit Behinderungen einbezogen und gewährleistet einen erheblichen Anteil der Behandlungen. Diese Behandlungen haben sich für Cichon in den vergangenen 20 Jahren grundlegend gewandelt: „Die zahnärztliche Versorgung von Kindern mit Behinderungen hat einen Strukturwandel von den ausschließlich palliativen, also schmerzstillenden Maßnahmen über die restaurativen Tätigkeiten bis zur Prävention vollzogen.“

Die Gesundheit von Mund und Zähnen bei Patienten mit Behinderungen wird häufig bestimmt durch die motorische und/oder geistige Unfähigkeit zu einer ausreichenden Zahnpflege. Dadurch häufen sich bakterielle Beläge an. In Verbindung mit einer kohlenhydratreichen Ernährung und fehlenden Fluoridierungsmaßnahmen zerstört Karies bei diesen Patienten vielfach die Zähne. Darüber hinaus kann der Zahnbelag zu schweren Entzündungen des Zahnfleisches führen und bei dafür empfänglichen Patienten den gesamten Zahnhalteapparat schädigen. Da bei Patienten mit Morbus Down die Immunabwehr gestört ist, sind diese Patienten angesichts der rasch fortschreitenden Erkrankungen des Zahnhalteapparates besonders gefährdet. Dies kann das Resultat einer ungünstigen Kombination einer ungenügenden Mundpflege und Funktionsstörungen von körpereigenen Abwehrmechanismen sein. Andererseits können durch eine konsequente Belagskontrolle die Entstehung und der Verlauf entzündlicher Parodontalerkrankungen verhindert oder zumindest verzögert werden. Diesen Nachweis konnte die Studie von Prof. Cichon führen, für die er den Förderpreis der Stiftung Apollonia bekommt.

Weitere Informationen im Dekanat der Fakultät für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Witten/Herdecke, Fr. Koch, 02302/926-660

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Kay Gropp idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-wh.de

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