Wichtiger Baustein für die Energiewende: Strom aus dem Meer

Die KfW Bankengruppe und das Bundesumweltministerium (BMU) haben heute den Startschuss zum neuen KfW-Programm „Offshore Windenergie“ gegeben, das im Rahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept der Bundesregierung ab 8. Juni bereitgestellt wird. Die durch das Programm finanzierten Projekte sollen dem Erfahrungsgewinn dienen und die zukünftige Beherrschung der technischen Risiken dieser Technologie erleichtern.

Dr. Ulrich Schröder, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe:
„Die KfW Bankengruppe leistet mit dem neuen Programm „Offshore-Windenergie“ einen Beitrag zur Umsetzung des Sofortprogramms des Energiekonzepts der Bundesregierung auf dem Weg zu einem hocheffizienten Energiesystem auf Basis von Erneuerbaren Energien. Als Förderbank sorgen wir für den finanziellen Anschub des Einsatzes dieser innovativen Technologie von Windparks auf dem Meer. Wir erwarten, mit dem Programm die künftig angestrebte private Finanzierung von Offshore-Windenergie zu erleichtern.“
Die KfW unterstützt über das KfW-Programm „Offshore-Windenergie“
Projektfinanzierungen im Rahmen von Bankenkonsortien. Voraussetzung ist, dass eine Geschäftsbank die Konsortialführung übernimmt. Die Mittel werden dem Antragsteller als Darlehen (Fremdkapital) zur Verfügung gestellt. Ein Eigenkapitalanteil von in der Regel einem Drittel des Gesamtkapitalbedarfs ist vorrangig in die Projektgesellschaft einzubringen. Unter dieser Voraussetzung können Projekte wie folgt mitfinanziert werden:

1. Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien

Die KfW kann sich direkt an Bankenkonsortien beteiligen, wobei sie den Kredit zu den Bedingungen der anderen Konsortialpartner vergibt.

Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt 400 Mio. EUR pro Projekt, wobei ein Finanzierungsanteil von 50 % am gesamten Fremdkapitalbedarf nicht überschritten werden darf.

2. Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW

Weiter besteht die Möglichkeit, ein Vorhaben durch die Kombination eines Durchleitungskredits und eines Direktkredits der KfW zu begleiten. Dabei darf der Kreditbetrag des Direktkredits der KfW die Höhe des Durchleitungskredits nicht übersteigen. Der maximale Kreditbetrag des Finanzierungspaketes beträgt 700 Mio. EUR pro Projekt, wobei ein Finanzierungsanteil von 70 % am gesamten Fremdkapitalbedarf nicht überschritten werden darf.

3. Direktkredit zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten

Darüber hinaus kann die KfW einen zusätzlichen Direktkredit gewähren, wenn in der Errichtungsphase des Windparks die Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten nötig wird. In diesem Fall muss die KfW ein Partner des Bankenkonsortiums sein und die Geschäftsbanken sich zusammen in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an der Finanzierung beteiligen. Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt 100 Mio. EUR, wobei ein Finanzierungsanteil von 50 % am Fremdkapitalbedarf für unvorhergesehene Mehrkosten nicht überschritten werden darf.

Die Kreditlaufzeit für die Finanzierung beträgt bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren.

Detaillierte Informationen zum Programm „Offshore-Windenergie“
erhalten Unternehmen über ihre Hausbank oder direkt über das KfW Infocenter sowie unter www.kfw.de.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM)
Tel.: 069 7431-4400, Fax: 069 7431-3266,
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