Überragende beschäftigungspolitische Bedeutung des Mittelstands bestätigt

Diese Zweifel sind nach neuesten Berechnungen des IfM Bonn auf Basis des Umsatzsteuerpanels nicht gerechtfertigt. In längerfristiger Sicht leistet der Mittelstand nicht nur einen absolut höheren sondern auch einen relativ höheren Beitrag zur Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze als Großunternehmen.

Beschäftigungsbeitrag von KMU ist höher als von Großunternehmen

Betrachtet man den Saldo aus Beschäftigungszuwächsen und Beschäftigungsverlusten von wachsenden, schrumpfenden, neu eintretenden und austretenden Unternehmen im Verhältnis zu den bereits vorhandenen Arbeitsplätzen (Nettoänderungsrate), ist für den untersuchten Zeitraum von 2001 bis 2005 folgendes festzustellen: Für kleine und mittlere Unternehmen in den Größengrenzen der EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz) errechnet sich eine Nettoänderungsrate von 2,5 %. Für die Großunternehmen ergibt sich eine Nettoänderungsrate von nur 0,5 %. Der relative Beschäftigungsbeitrag der kleinen und mittleren Unternehmen ist damit deutlich höher als der von Großunternehmen. Das unterstreicht die Mittelstandshypothese, wonach kleine und mittlere Unternehmen längerfristig betrachtet einen relativ größeren Beitrag zur Beschäftigung geleistet haben als Großunternehmen.

Gründungen und Kleinstunternehmen tragen am meisten zur Beschäftigung bei

Die höheren Beschäftigungsbeiträge der kleinen und mittleren Unternehmen speisen sich zum einen aus dem Fluktuationsgeschehen: Die Zahl neuer Arbeitsplätze durch Gründungen von Unternehmen überwog im untersuchten Zeitraum stets den Wegfall von Arbeitsplätzen durch Abgänge von Unternehmen. Die Veränderung der Beschäftigung durch die Unternehmensfluktuation leistet im Ergebnis stets positive Beschäftigungsbeiträge. Zum anderen wird die Beschäftigung durch den Aufbau oder Abbau von Arbeitsplätzen in bestehenden Unternehmen beeinflusst. Unter diesem Aspekt sind es die bestehenden Kleinstunternehmen – d.h. Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und bis zu 2 Millionen Euro Umsatz -, die einen positiven Beschäftigungsbeitrag der kleinen und mittleren Unternehmen bewirken. Kleinstunternehmen generierten über den gesamten Untersuchungszeitraum hinweg immer eine Mehrbeschäftigung – ihre Nettoänderungsrate war stets positiv.

Die beschäftigungspolitische Überlegenheit kleiner und mittlerer Unternehmen ist also auf die besonderen Beschäftigungseffekte von Kleinstunternehmen und Unternehmensgründungen zurückzuführen.

Datenbasis und Berechungsmethode

Datengrundlage für die Berechnungen des IfM Bonn ist das Umsatzsteuerpanel. Durch Zuspielung der Angaben über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus dem Unternehmensregister sind Aussagen über die Beschäftigungsentwicklung jedes einzelnen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens in Deutschland möglich. Vorerst liegen diese Daten für den Zeitraum 2001 bis 2005 vor. Erstmals besteht mit diesem Mikrodatensatz die Möglichkeit zur statistischen Überprüfung der Beschäftigungsentwicklung auf Unternehmensebene. Bisherige Untersuchungen stützten sich auf die Betrachtung von Betrieben, die für die Mittelstandspolitik jedoch nicht relevant sind.

Hintergründe zum IfM Bonn

Das IfM Bonn wurde im Jahr 1957 gegründet. Träger des Instituts sind das Bundes-ministerium für Wirtschaft und Technologie und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Das IfM Bonn erforscht die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstands rund um die Themenfelder Mittelstand und Gesellschaft/Staat, Lebenszyklus von Unternehmen, Unternehmensführung und errechnet umfangreiche Daten zur Mittelstands- und Gründungsstatistik.

Weitere Informationen:
http://www.ifm-bonn.org/assets/documents/Working-Paper-06-09.pdf – Working Paper des IfM Bonn: „Arbeitsplatzdynamik und nachhaltige Beschäftigungswirkungen in KMU – Eine empirische Untersuchung auf Basis des Umsatzsteuerpanels für die Jahre 2001 bis 2005“

Media Contact

Nadine Schlömer idw

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