Service des WSI-Tarifarchivs: Wer bekommt Weihnachtsgeld und was sehen die Tarifverträge vor?

Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 16.000 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten, die im Zeitraum von Mitte 2010 bis Mitte 2011 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind.

– Betriebsgröße: Je größer der Betrieb, umso eher gibt es Weihnachtsgeld. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten erhalten zu rund zwei Dritteln (67 Prozent) ein Weihnachtsgeld, in Betrieben unter 100 Beschäftigten sind es nur 48 Prozent.

– West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 60 Prozent, in Ostdeutschland 39 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.

– Berufserfahrung: Je länger das Berufsleben dauert, umso größer die Chance auf ein Weihnachtsgeld. Bei einer Berufserfahrung von unter fünf Jahren gibt es für knapp die Hälfte eine Jahressonderzahlung, der Anteil steigt auf knapp zwei Drittel (62 Prozent) bei 20 und mehr Jahren Berufserfahrung.

– Einkommenshöhe: Je höher das Einkommen, umso eher erhalten die Beschäftigten Weihnachtsgeld. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 1.500 Euro kommen nur 29 Prozent in den Genuss eines Weihnachtsgeldes, in der Einkommensklasse von 4.000 – 5.000 Euro sind es immerhin 67 Prozent. Ab 5.000 Euro Monatsverdienst gibt es seltener Weihnachtsgeld, dafür häufiger gewinnabhängige oder sonstige Jahressonderzahlungen.

– Männer-Frauen: Frauen erhalten weniger oft Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 53 Prozent, bei den Männern dagegen 57 Prozent.

– Tarifbindung: Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 71 Prozent ein Weihnachtsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 43 Prozent.

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor, dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet (siehe die ausführliche Tabelle in der pdf-Version). Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,1 Prozent im öffentlichen Dienst (Gemeinden) und 2,7 Prozent in der Metallindustrie über 3,0 Prozent im Baugewerbe West, im Einzelhandel und im Versicherungsgewerbe, bis zu 4,1 Prozent in der chemischen Industrie.

Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West) (62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West) (55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (65 Prozent), öffentlicher Dienst (Gemeinden, 45 – 67,5 Prozent) und Metallindustrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk und im Bauhauptgewerbe Ost.

Die Pressemitteilung mit Grafik und Tabelle (pdf):
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2011_11_03.pdf
Infografik zum Download im neuen Böckler Impuls 17/2011:
http://www.boeckler.de/hbs_showpicture.htm?id=38195&chunk=1
Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung
Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv
Tel.: 0211-7778-232
E-Mail: Reinhard-Bispinck@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de

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