Neues Gesetz zur Aufteilung der Maklerprovision – Käuferschutz oder Käuferbetrug?

Deshalb wurde nun der Gesetzesentwurf (19/15827) beschlossen, der eine einheitliche Antwort auf die Frage liefert, wer den Immobilienmakler bezahlt. Von nun an sollen Verkäufer mindestens 50% der Verkaufsprovision übernehmen müssen.

Zahlreiche Pressestimmen von namhaften Quellen wie der Braunschweiger Zeitung, der Süddeutschen Zeitung und der Tagesschau loben diesen Gesetzesentwurf und berichten von einer „Entlastung“ für Immobilienkäufer.

Bei genauerer Betrachtung ist die Entlastung für den Käufer jedoch nicht so groß, wie es auf den ersten Blick scheint.

Theoretisch funktioniert das neue Gesetz zur Maklerprovision auf folgende Weise: Anstatt wie bisher die gesamte oder einen Großteil der Provision zusätzlich zum Kaufpreis zahlen zu müssen, reduziert sich die Zusatzbelastung des Käufers durch die Provision um bis zu 50%.

Gleichzeitig entsteht für Immobilienverkäufer ein dementsprechender Nachteil. Der Makler wird hingegen kaum durch die neue Regelung beeinflusst.

Dieser neue Vorteil für Immobilienkäufer soll laut CDU/CSU der Verringerung sozialer Ungerechtigkeit beitragen und den Immobilienbesitz auch jungen Familien wieder zugänglicher machen.

Die Bundesregierung setzt hinzu, dass die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien durch den neuen Gesetzesentwurf spürbar gesenkt werde. Da die glücklich machende Wirkung von Wohneigentum bereits im Jahr 2015 nachgewiesen wurde, ist diese Entwicklung zunächst positiv zu bewerten.

In der Praxis ist es jedoch unwahrscheinlich, dass Immobilienverkäufer sich mit der neuen Regelung abfinden werden. Offiziell werden Verkäufer in Zukunft mindestens 50% der Maklerprovision übernehmen. Dem daraus entstehenden Verlust werden sie jedoch durch eine Erhöhung des Immobilienpreises ausgleichen.

Auf diese Weise zahlt letztendlich doch wieder der Käufer die vollständige Provision. Zusätzlich werden durch den höheren Verkaufspreis auch andere Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbssteuer und der Anteil für den Notar erhöht, die ebenfalls der Käufer übernehmen muss.

Folglich entsteht für den Käufer anstelle einer Entlastung eine größere finanzielle Belastung als vor dem Gesetzesentwurf. Diese Einschätzung bestätigt FDP-Politikerin Katharina Willkomm auch gegenüber dem Tagesspiegel. Sie ist überzeugt, dass Verkäufer ihren Anteil auf den Kaufpreis aufschlagen werden und das Gesetz keine Entlastung bringen wird.

Käufer, die sich vor der zusätzlichen Belastung schützen wollen, sollten sich ausführlich über den Kauf von Immobilien informieren, bevor sie die Verhandlung mit einem Verkäufer beginnen.

Um zu erfahren, ob der vom Verkäufer angesetzte Preis gerechtfertigt ist, empfiehlt sich das Einholen einer unabhängigen Immobilienbewertung, um einer möglichen Belastung durch die neue Provisionsregelung zu entgehen.

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