Kuba auf dem Weg zu einer Marktwirtschaft?

In dieser Woche gab es für die Studierenden der Brunswick European Law School (Fakultät Recht) der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften einen äußerst interessanten Vortrag. Rodolfo Lopez Miranda aus Havanna (Kuba) sprach im Rahmen der Vorlesung „Sources of International Law and International Sales Law“ zu den aktuellen Reformen im kubanischen Wirtschaftssektor. Lopez ist Rechtsanwalt und juristischer Berater beim kubanischen Unternehmen AUDITA S.A.

Nach einer kurzen Vorstellung Kubas, dessen Regierungssystem und größten Exportbereichen, gab Lopez einen Überblick sowie eine Einschätzung des wirtschaftlichen Zustands Kubas. Auch ein kommunistisches Land wie Kuba ist aufgrund von Umweltkatastrophen, dem Kubaembargo der USA und der gegenwärtigen finanziellen Weltkrise zu Sparmaßnahmen gezwungen. Eine Vollbeschäftigung über den Staatssektor kann auch Kuba nicht mehr aufrecht erhalten. Im April 2011 wurden auf der Tagung des VI. Kongresses der kommunistischen Partei Richtlinien für die wirtschaftliche und soziale Politik Kubas entwickelt. Diese Richtlinien sind die Grundlage der Wirtschaftpolitik in den nächsten vier Jahren.

Inhalt dieser Richtlinien ist ein Managementmodell, welches Markt- und Planwirtschaft miteinander verbindet und eine gemischte Wirtschaftsform darstellt. Neben den staatlichen Unternehmen soll vor allem der nicht staatliche Sektor gefördert werden. Durch die rechtliche Erlaubnis von wirtschaftlichen Beziehungen zwischen allen Wirtschaftformen, soll eine Integration vom privaten in den staatlichen Sektor vollzogen werden. Die Richtlinie sieht zudem eine klare Trennung zwischen staatlichen und privaten Managementaufgaben vor und somit eine Reduzierung der Einwirkungsmöglichkeiten des Staates. Beabsichtigt wird eine Umwandlung ineffizienter staatlicher Unternehmen in andere nicht staatliche Betriebe, was zum Abbau überflüssiger Arbeitsplätze im staatlichen Bereich führen soll. Privaten Unternehmen wird in Zukunft die Anstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern gestattet.

Die Richtlinie schafft darüber hinaus auch finanzielle Anreize für den nicht staatlichen Wirtschaftsektor. So dürfen Kredite nun auch für Privatunternehmen vergeben werden und für Unternehmensgründung von Privaten sieht die Richtlinie eine Steuerbefreiung bzw. -erleichterung vor, wenn bei Gründung mehr als fünf Personen eingestellt werden.

Diese Fiskalpolitik soll Ungleichheiten in der Einkommensverteilung beseitigen. Unterstützt werden diese Bestrebungen durch freie Preiswahl von Waren und Dienstleistungen sowie freien Handelsbeziehungen im Agrarsektor bzw. der Autonomie der Produzenten.

Allerdings ist der Export von Produkten nach wie vor nur den staatlichen Unternehmen erlaubt und es bestehen auch weiterhin festgelegte Preise für bestimmte Produkte, wie zum Beispiel Nahrungsmittel und Benzin.

Zum Abschluss machte Lopez deutlich, dass es auch in anderen Staaten weder eine reine Markt- oder Planwirtschaft gebe und Kuba insofern keine Ausnahme darstelle.

Media Contact

Evelyn Meyer-Kube idw

Weitere Informationen:

http://www.ostfalia.de/r/

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