Kosten der Arbeitslosigkeit seit 2005 um mehr als ein Drittel gesunken

Im Jahr 2005 betrugen die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit noch 88 Milliarden Euro. In den Jahren 2005 bis 2011 nahmen sie um mehr als ein Drittel auf 56 Milliarden Euro ab, geht aus der IAB-Studie hervor.

Etwas mehr als die Hälfte der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit entsteht den öffentlichen Haushalten direkt in Gestalt von Ausgaben, vor allem für Arbeitslosengeld I und II. Das IAB beziffert diese Ausgaben für das Jahr 2011 mit 31 Milliarden Euro.

Die Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozialbeiträgen umfassten im gleichen Jahr 25 Milliarden Euro. So hat der Staat wegen der Arbeitslosigkeit knapp zehn Milliarden Euro weniger Steuern eingenommen – davon acht Milliarden weniger Lohn- und Einkommenssteuer. Die höchsten Beitragsausfälle verzeichnete mit rund neun Milliarden Euro die Rentenversicherung. Den Krankenversicherungen sind im Jahr 2011 Einnahmen in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro und der Bundesagentur für Arbeit fast zwei Milliarden Euro entgangen.

Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit werden wegen der guten Beschäftigungssituation zwar auch im Jahr 2012 sinken, erwartet das IAB. Dennoch sei eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung nicht geboten.

„Um eine temporäre oder gar permanente Unterfinanzierung der BA zu vermeiden, sollte der aktuelle Beitragssatz bis auf Weiteres stabil gehalten und aus Überschüssen Rücklagen gebildet werden, auch um für konjunkturell schlechte Zeiten vorzusorgen“, schreiben die Arbeitsmarktforscher. Die Erfahrungen in der großen Rezession 2008/2009 und der konjunkturellen Erholung 2010/2011 würden zeigen, dass die Ausgaben und Einnahmen des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit sehr konjunktursensibel seien.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2012/kb0812.pdf

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Wolfgang Braun idw

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