Kapitalkosten in der EU – Steuerliches Investitionsklima in Deutschland deutlich verbessert

Die umfassenden Reformen der Unternehmensbesteuerung in den Jahren 2001 und 2008 sowie die damit verbundene Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 Prozent zeigen also Wirkung, wie eine Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim deutlich macht. Eine Gleichstellung von Real- und Finanzinvestitionen ist allerdings noch immer nicht erreicht.

Privatwirtschaftliche Investitionen sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von wesentlicher Bedeutung. Sie erhalten und schaffen Arbeitsplätze und stärken das Wirtschaftswachstum. Durch die Verbesserung der steuerlichen Investitionsbedingungen kann der Staat Anreize für die unternehmerische Investitionstätigkeit geben.

Dabei hängt die steuerliche Belastung der Investitionen aber nicht nur vom nominellen Steuersatz ab, sondern auch von anderen steuerlichen Regelungen wie beispielsweise den Abschreibungsregeln.

Die effektive steuerliche Belastung kann mit der Methode der Kapitalkosten umfassend abgebildet werden. Die Kapitalkosten sind dabei definiert als die erforderliche Mindestrendite, die eine unternehmerische Investition vor Steuern aus Sicht eines Investors abwerfen muss, damit sie nach Steuern der Rendite einer Finanzinvestition am Kapitalmarkt entspricht.

Kapitalkosten oberhalb der Kapitalmarktverzinsung weisen darauf hin, dass die Realinvestition im Vergleich zur Finanzinvestition steuerlich benachteiligt wird und die Investitionsentscheidung zugunsten der Kapitalmarktanlage verzerrt wird.

In seiner Studie berücksichtigt das ZEW fünf Arten von Vermögenswerten (Industriegebäude, Patente, Maschinen, Finanzvermögen, Vorräte) und drei Finanzierungswege (einbehaltene Gewinne, neues Eigenkapital, Fremdkapital). Die Kapitalmarktverzinsung wird mit fünf Prozent angesetzt.

Die hierauf basierenden Berechnungen des ZEW zeigen, dass in allen EU-Mitgliedstaaten die Kapitalkosten einer zu 55 Prozent aus einbehaltenen Mitteln, zu 10 Prozent aus neuem Eigenkapital und zu 35 Prozent aus Fremdkapital finanzierten Realinvestition die Kapitalmarktverzinsung übersteigen.

Am niedrigsten sind die Kapitalkosten in Estland (5,2 Prozent) und Bulgarien (5,3 Prozent), dicht gefolgt von Italien sowie Belgien und Kroatien (je 5,4 Prozent). Die höchsten Kapitalkosten – und damit auch die am stärksten ausgeprägten negativen Steueranreize auf das Investitionsvolumen – finden sich in Deutschland (6,5 Prozent), Großbritannien (6,7 Prozent), Malta (6,8 Prozent), Spanien (7,6 Prozent) und Frankreich (7,8 Prozent).

Punktuelle Maßnahmen, um vor diesem Hintergrund die Kapitalkosten in Deutschland weiter zu senken, wären eine Herabsetzung des Ertragssteuersatzes oder eine großzügigere Ausgestaltung der steuerlichen Abschreibungsregeln etwa durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Diese Maßnahmen würden allerdings den in der steuerpolitischen Debatte wichtigen Anspruch eines investitionsneutralen Steuersystems nur teilweise erfüllen.

Um die Investitionsneutralität des deutschen Steuersystems, das heißt die steuerliche Gleichstellung von Real- und Finanzinvestitionen, zu verbessern, schlägt Christoph Spengel, Research Associate am ZEW und Professor an der Universität Mannheim, daher vor: „Wie in Estland könnten thesaurierte Gewinne von der Besteuerung befreit werden. Alternativ könnte ein fiktiver Zinsabzug für Eigenkapital eingeführt werden, wie er in Belgien oder Italien schon praktiziert wird.“

Bei der Einbeziehung der Anteilsnehmerebene in die Überlegungen, ist auch die Abgeltungssteuer in Betracht zu ziehen. Durch eine Befreiung der Dividenden und Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer sowie eine gleichzeitige Erhöhung des Abgeltungssteuersatzes für Zinseinkünfte auf den Satz, der auch für unternehmerische Gewinne anfällt, also in etwa 30,95 Prozent (abhängig von der jeweiligen Gewerbesteuer), würde das Steuersystem Realinvestitionen steuerlich besser stellen als Finanzinvestitionen.

Die vollständige Studie in englischer Sprache finden Sie unter:
http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/policybrief/pb01-15.pdf

Für Rückfragen zum Inhalt:
Prof. Dr. Christoph Spengel, Telefon 0621/1235-142, E-Mail spengel@zew.de
Julia Braun, PhD, Telefon 0621/1235-347, E-Mail julia.braun@zew.de

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Weitere Informationen:

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