EU-Kommission untersagt Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext

Die EU-Kommission hat heute mitgeteilt, dass sie den angestrebten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und NYSE Euronext untersagt, weil sie diesen unter Zugrundelegung ihrer Marktabgrenzung im Bereich des Derivatehandels für wettbewerbsrechtlich unzulässig erachtet.

Die Deutsche Börse AG nimmt diese Entscheidung mit Enttäuschung zur Kenntnis. Dazu der Vorstand der Deutsche Börse AG: „Dies ist ein schwarzer Tag für Europa und seine zukünftige Wettbewerbsfähigkeit auf den weltweiten Finanzmärkten.

Die Entscheidung der EU-Kommission basiert auf einer realitätsfremden verengten Marktdefinition, die der globalen Natur des Wettbewerbs im Derivatemarkt nicht gerecht wird. Zudem wird der außerbörsliche (OTC-) Derivatemarkt als der größte Teil des Marktes komplett ausgegrenzt. Wir halten die Entscheidung daher für falsch. Sie ist inkonsistent und steht im Widerspruch zu dem gleichzeitig von der Kommission verfolgten Ziel zur Ausweitung der Finanzmarktregulierung auf den OTC-Derivatemarkt. Die Entscheidung der EU-Kommission steht auch im Gegensatz zu der in den USA bereits im Jahr 2007 vorgenommenen Beurteilung des Derivatemarkts. Dort durften sich die beiden Chicagoer Unternehmen CME und CBOT zu der größten global agierenden Derivatebörse zusammenschließen.“

Reto Francioni, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse AG, ergänzte:

„Durch die Untersagung des Fusionsvorhabens wird die Schaffung einer in Europa beheimateten und global wettbewerbsfähigen Börsengruppe verhindert. Der fusionierte Börsenkonzern wäre der ideale Partner der europäischen Regulierungsbehörden gewesen, um die Verwirklichung standardisierter, transparenter und stabiler Märkte in Europa und weltweit zu unterstützen.

Die Deutsche Börse ist gut gerüstet und hat genügend Kraft, um auch ohne die Fusion weiter zu wachsen und erfolgreich zu sein. Sie wird sich als Partner der Politik weiterhin für die Stabilität und Integrität von Märkten einsetzen.

Für unser Wachstum haben wir mit dem verbindlichen Vertrag über den Erwerb von 100 Prozent der Anteile an Eurex bereits 2011 wichtige Weichen gestellt. Als eine der weltweit führenden Börsengruppen mit einem integrierten Geschäftsmodell, das uns von vielen unserer Wettbewerber unterscheidet, sind wir auch international hervorragend positioniert und erfahren Zuspruch aus dem Kapitalmarkt. Im Namen des gesamten Vorstands danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den vergangenen zwölf Monaten mit größtem Einsatz daran gearbeitet haben, den Zusammenschluss zu verwirklichen.“

Der Vorstand hat dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zugesichert, die gewünschte Kontinuität sicherzustellen und das Unternehmen auch vor dem Hintergrund der Untersagung durch die EU Kommission weiterzuentwickeln.

EU-Entscheidung im Gegensatz zur Zustimmung anderer Behörden

Die Entscheidung der EU-Kommission steht im Gegensatz zu der bereits erfolgten Zustimmung vieler anderer wichtiger Regulatoren: In Deutschland hatte bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugestimmt, in Luxemburg die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), in den USA das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) sowie das US-Justizministerium (DOJ) und die US-Börsenaufsicht SEC. Um die Genehmigung der EU-Kommission trotz der aus Sicht beider Unternehmen fehlerhaften Marktabgrenzung zu erlangen, hatten die Deutsche Börse AG und die NYSE Euronext überdies umfangreiche Zugeständnisse angeboten, soweit es wirtschaftlich vertretbar war. Die Aktionäre beider Gesellschaften hatten das Fusionsvorhaben mit überwältigender Mehrheit unterstützt.

Deutsche Börse erzielt deutliche Ergebnissteigerung in 2011 und wird Wachstumsstrategie aus eigener Kraft fortführen Die Deutsche Börse hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 entsprechend der Markterwartungen eine solide Steigerung des Umsatzes gegenüber 2010 erzielt.

Bei Investitionen von rund EUR 120 Millionen in den weiteren Ausbau des Kerngeschäfts, sowie rund EUR 80 Millionen Projektaufwand in 2011 für die Umsetzung der angestrebten Fusion erzielte die Deutsche Börse auch nach Bereinigung um Sondereffekte in 2010 einen deutlichen Ergebnisanstieg gegenüber dem Vorjahr. Damit hat sich die positive Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate auch im Schlussquartal fortgesetzt. Die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2011 werden planmäßig am 13. Februar veröffentlicht und im Rahmen der Bilanzpressekonferenz am 14. Februar erläutert.

Die Deutsche Börse Gruppe wird ihre Wachstumsstrategie geographisch und auf Produktebene fortsetzen und ihr integriertes Geschäftsmodell kontinuierlich weiter ausbauen. Für 2012 erwartet die Gesellschaft daher eine Fortsetzung des Wachstumstrends der letzten drei Jahre.

Dazu sagte Reto Francioni: „Mit dem Geschäftsjahr 2012 verbinden wir positive Wachstumserwartungen für die Deutsche Börse AG. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme, dass die Euro-Zone den bereits eingeschlagenen Weg zur Stabilisierung konsequent fortführt. Dazu wird auch der Vollzug des Erwerbs des 15-prozentigen Anteils der SIX Group an der Eurex in 2012, der auch ohne den Zusammenschluss mit der NYSE Euronext vollzogen wird, mit rund EUR 100 Millionen Umsatz beitragen.“

Weitere Überlegungen und Einzelheiten zur Geschäftsentwicklung in 2012 inklusive Ausschüttungen an Aktionäre wird der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat mit Vorlage der vorläufigen Zahlen für 2011 anlässlich der Bilanzpressekonferenz am 14. Februar vortragen.

Reto Francioni fügte abschließend hinzu: „Auch im Namen meiner Kollegen im Vorstand danke ich allen Beteiligten, die in den vergangenen zwölf Monaten mit größtem Einsatz daran gearbeitet haben, den Zusammenschluss zu verwirklichen. Ich danke auch unseren Aktionären, die uns mit ihrer nahezu einhelligen Zustimmung zu dem Zusammenschluss in hervorragender Weise unterstützt haben. Den Kollegen der NYSE Euronext danken wir für die partnerschaftliche Zusammenarbeit.“

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Zusätzliche Informationen und wo diese zu finden sind Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG, hat die neu gegründete Holdinggesellschaft Alpha Beta Netherlands Holding N.V. („Holding”) ein Registration Statement (Form F-4) bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC”) eingereicht, das die SEC am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Das Registration Statement enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen Prospekt für Holding darstellt, der im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung der NYSE Euronext am 7. Juli 2011 verwendet wurde und (2) einen Angebotsprospekt, der zugleich im Zusammenhang mit dem Angebot von Holding zum Erwerb der Aktien von U.S. Aktionären der Deutsche Börse AG verwendet wird. Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) eingereicht, deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde und die entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde. Die Frist für die Annahme des Tauschangebots endete am 13. Juli 2011, 24:00 Uhr (MESZ), die weitere Annahmefrist endete am 1. August 2011, 24:00 Uhr (MESZ). Nach § 39c WpÜG konnten Aktionäre der Deutsche Börse, die das Tauschangebot bis dahin nicht angenommen hatten, das Tauschangebot noch bis zum 4. November 2011, 24:00 Uhr (MEZ), annehmen. Investoren und Inhaber von Wertpapieren werden gebeten, das endgültige Proxy Statement / den Prospekt, den Angebotsprospekt, die Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen bezüglich der angestrebten Transaktion zu lesen, weil hierin wichtige Informationen enthalten sind. Eine kostenlose Kopie des endgültigen Proxy Statement / des Prospektes, des Angebotsprospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext und Holding bei der SEC eingereicht wurden, können Sie auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhalten. Das endgültige Proxy Statement / der Prospekt, sowie die weiteren Dokumente können ferner auf der Website von NYSE Euronext unter www.nyse.com kostenfrei abgerufen werden. Die Angebotsunterlage, die Änderung des Tauschangebots und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen sind auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com verfügbar. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an Holding, Deutsche Börse AG oder NYSE Euronext dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die BaFin gestattet worden ist, und in den bei der SEC eingereichten Dokumenten enthalten. Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen von Sec. 10 des U.S. Securities Act von 1933, in seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren Europäischen Vorschriften genügt. Das Tauschangebot und die Angebotsunterlage, sowie die Änderung des Tauschangebots stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in den Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung durch die zuständigen Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), wurde das Tauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar – auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse – in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig. Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche Zulassung ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan – auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten – zum Verkauf angeboten oder verkauft werden. Zukunftsgerichtete Aussagen Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über NYSE Euronext, Deutsche Börse AG, Holding, die erweiterte Gruppe und andere Personen, die Ausführungen über die angestrebte Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen, die Wahrscheinlichkeit, dass diese Transaktion zum Abschluss gebracht werden kann, die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext oder Deutsche Börse AG, oder andere Ausführungen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, enthalten können. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. 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