Deutsche Börse passt Regelwerk für Aktienindizes an

Der Vorstand der Deutsche Börse AG hat in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Aktienindizes Änderungen für das Regelwerk zu den Aktienindizes beschlossen, die ab dem 22. Dezember 2008 wirksam werden.

An diesem Tag wird die nächste planmäßige Neuzusammensetzung der Aktienindizes durchgeführt. Die Überprüfung dieser Neuzusammensetzung findet am 3. Dezember statt, wobei hier bereits die neuen Regeln berücksichtigt werden.

Zukünftig wird der Mindest-Streubesitzanteil, d. h. die Anzahl der frei handelbaren Aktien eines Unternehmens, die im Besitz vieler Aktionäre sind und somit nicht zum Festbesitz gezählt werden, erhöht. Bislang mussten Unternehmen, die in DAX, MDAX, SDAX und TecDAX gelistet sind, über einen Mindest-Free-Float von fünf Prozent verfügen. Diese Schwelle wird zukünftig auf zehn Prozent angehoben. Unternehmen, die mehr als 90 Prozent ihrer Aktien in Festbesitz haben, werden zwei Handelstage nach der erstmaligen öffentlichen Meldung eines Streubesitzes von weniger als zehn Prozent aus dem Index herausgenommen.

Dies wird von der Deutsche Börse AG entsprechend angekündigt. Diese Anhebung der Schwelle stellt eine wesentliche Maßnahme zur Sicherung von Liquidität in den Indizes dar. Je höher der Anteil des Streubesitzes an einem Indexwert ist, desto höher ist in der Regel die Handelbarkeit einer Aktie.

Bei der Erhebung des Streubesitzanteils eines Indextitels werden zudem bei laufenden Übernahmen in diesem Titel in Zukunft auch alle gesetzlich meldepflichtigen Anteile, die die übernehmende Gesellschaft sich über Termingeschäfte gesichert hat, berücksichtigt.

Um zukünftig bei außerplanmäßigen Ereignissen wie Kapitalmaßnahmen, Fusionen oder Übernahmen und den daraus resultierenden potenziellen Verknappungen von handelbaren Aktien auf dem Markt zeitnah reagieren zu können, werden die Regeln zur Anpassung des Free Floats für die Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX erweitert. So kann der Streubesitzanteil eines Unternehmens künftig auch zwischen den regulären, quartalsweisen Terminen in der Indexberechnung angepasst werden. Voraussetzung ist, dass aus einem solchen Ereignis eine Veränderung des Streubesitzanteils um mehr als zehn Prozent des Grundkapitals hervorgeht. Um zu häufige Anpassungen auszuschließen, wird bei Übernahmen der Free Float zum Zeitpunkt der Meldung eines initialen Angebots sowie der Stand zur Abschlussmeldung zum Ende der Angebotsfristen berücksichtigt.

Der Index kann so das Marktgeschehen noch genauer und transparenter abbilden, da die Änderungen mit einem Vorlauf von zwei Handelstagen umgehend umgesetzt werden. Sonstige gemeldete Anpassungen des Free Floats werden von der Deutschen Börse AG nach wie vor nur zu den quartalsweisen Terminen umgesetzt.

Die kürzlich ergänzte Regel im Leitfaden der Aktienindizes um ein Volatilitätskriterium bleibt von den neuen Ergänzungen unberührt. Demnach kann ein Indexwert außerhalb der regulären Anpassungstermine aus den Auswahlindizes DAX, MDAX oder SDAX herausgenommen werden, wenn an einem Handelstag seine Gewichtung in dem entsprechenden Index aufgrund seiner aktuellen Free-Float-Marktkapitalisierung zehn Prozent zum Handelsschluss überschreitet und die annualisierte Volatilität des Kursverlaufs über die vorangegangenen 30 Handelstage den Wert von 250 Prozent übersteigt. Diese Regel wird mit dem heutigen Tag nun auch auf den Börsenindex TecDAX ausgeweitet.

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