CHE legt Konzept zur Behebung der Unterfinanzierung der deutschen Hochschulen vor

Aus Sicht eines Landes ist es in der gegenwärtigen Finanzierungsstruktur somit attraktiver, sich darauf zu verlassen, dass die Hochschulen in den übrigen Ländern genügend Absolventen hervorbringen. Dies behindert die Entwicklung eines dynamischen Hochschulsystems.

Genau das wird aber dringend zur Bewältigung der großen Herausforderungen wie demographischer Wandel und verschärfter internationaler Wettbewerb benötigt. Das System ist nicht nur unterfinanziert, sondern auch nicht flexibel genug: Während in den neuen Ländern die Studienanfängerzahlen schon jetzt zurückgehen, werden sie in den alten Ländern in den nächsten 15 Jahren noch einmal dramatisch steigen. Mit solchen Nachfrageschwankungen wird unser Hochschulsystem nicht fertig.

Das CHE hat einen Modellvorschlag mit der Bezeichnung Aktivierende Hochschulfinanzierung (AktiHF) entwickelt. Mit diesem Modell könnte die Unterfinanzierung des Hochschulsektors durch neue Anreizstrukturen behoben werden. Das Ziel ist es, einen echten Wettbewerbsföderalismus zu entfalten, der Interessen und Anreize klug aufeinander abstellt und dazu führen wird, dass sich die Finanzierung der Hochschulen allmählich hochschraubt.

Die Länder erhalten dabei die Chance, zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes zu erhalten, wenn sie in das eigene Hochschulsystem investieren. Im Rahmen dieses Finanzierungskonzeptes wird die Basisfinanzierung vom Sitzland der Hochschule übernommen und durch länderübergreifende Fonds sowohl für die Lehre als auch für die Forschung ergänzt. In die Fonds zahlen die Länder entsprechend ihrer Akademiker und damit in Relation zu dem Nutzen, den sie aus den Leistungen der Hochschulen ziehen. Auch der Bund müsste in den Lehrfonds einzahlen, denn er ist über die Einkommensteuern auf die höheren Gehälter der Akademiker und an den von ihnen erzeugten Beschäftigungseffekten beteiligt.

Das Konzept sieht vor, dass das Geld aus den Fonds direkt an die Hochschulen fließt (nach dem Prinzip „Geld folgt Studierenden“). Durch einen solchen Impuls würden die Hochschulen motiviert, Studierende zu attrahieren: das länderübergreifend bereit gestellte Geld würde in das eigene Land gelenkt. Dieser Wettbewerb hat bislang an den Grenzen der Bundesländer halt gemacht. Dass ein solcher föderaler Wettbewerb in der Praxis funktionieren kann, erleben wir seit Jahren auf dem Feld der Hochschulgesetzgebung: hier überbieten sich die Länder dabei, ihren Hochschulen größere Autonomie zu gewähren.

Neben einen Fonds für die Lehre sollten zwei Forschungsfonds treten. Zum einen für die Grundlagenforschung, und zum anderen einen Fonds, der Forschungsstrukturen auf Zeit fördert. Daneben bezuschussen die Länder auch weiterhin mit gut 50 % der Gesamtfinanzsumme im Hochschulsystem jeweils ihre eigenen Hochschulen und behalten somit den gestalterischen Einfluss auf die Hochschulpolitik. Nicht zuletzt ermöglicht das Modell es, besser auf regionale und temporale Nachfrageschwankungen durch Studienanfänger reagieren zu können.

Das CHE legt zwei Varianten zum Einstieg vor. In der einen Variante würde man quasi kostenneutral gegenüber der gegenwärtigen Hochschulfinanzierung beginnen. Auch dieses Modell sollte dazu führen, dass sich die finanzielle Ausstattung der Hochschulen sukzessive spürbar auch in der Lehre verbessert. Nach der Variante 2 würde die finanzielle Unterausstattung der Hochschulen bereits zum Einstieg spürbar entlastet, indem gleich zu Beginn erheblich mehr Geld in die höhere Bildung investiert würde (30 Mrd. anstatt 21 Mrd.)

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Britta Hoffmann-Kobert idw

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