Länder-Rangliste der arbeitsunwilligen Arbeitslosen: 2001 stieg die Zahl der "Faulenzer" auf 93.739

  • Hamburg bleibt Hochburg der „Drückeberger“
  • Sachsen hat die wenigsten Arbeitsverweigerer
  • Neue Bundesländer alle unter dem Bundesdurchschnitt

Die Zahl der arbeitsunwilligen Arbeitslosen ist 2001 weiter gestiegen. Wie das Wirtschaftsmagazin ‚impulse’ (Ausgabe 5/2002, EVT 18. April) berichtet, haben die Arbeitsämter im letzten Jahr 93.739 Arbeitslosen Leistungen gekürzt, weil sie Jobs oder Bildungsangebote ablehnten. Die Faulenzer-Quote, also der Anteil der Drückeberger an der Gesamtzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld sowie Arbeitslosen- und Eingliederungshilfe, stieg damit auf 2,91 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es laut ‚impulse’ noch 2,86 Prozent oder 90.895 Personen.

Vor allem in den alten Bundesländern verweigern sich immer mehr Arbeitslose. Trauriger Spitzenreiter ist wie im Vorjahr der Stadtstaat Hamburg. Dort ist die Drückeberger-Quote mit 6,74 Prozent mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt von 2,91 Prozent. Nach der von ‚impulse’ anhand einer Statistik der Bundesanstalt für Arbeit errechneten Rangliste verzeichnet Baden-Württemberg relativ den höchsten Anstieg. Dort lehnten 2001 zwölf Prozent mehr Arbeitslose ein Job- oder Bildungsangebot ab. Platz drei belegt Bayern mit 5,2 Prozent, auf Rang vier und fünf folgen dichtauf Bremen (4,68 Prozent) bzw. Hessen (4,65 Prozent).

In den neuen Bundesländern ist die Verweigererquote hingegen im Schnitt rückläufig und liegt generell unter dem Bundesdurchschnitt. Die geringsten Sorgen mit arbeitsunwilligen Hilfsempfängern hat nach der ‚impulse’-Rangliste Sachsen mit einer Drückeberger-Quote von lediglich 0,94 Prozent. In Brandenburg lag sie mit 0,95 Prozent nur geringfügig höher.

Die „Drückeberger“-Quoten der einzelnen Bundesländer im Jahresdurchschnitt 2001

Rang   Bundesland   Drückeberger-Quote (%)*  Veränderung zu 2000 (%) 

1. Hamburg 6,74 + 4
2. Baden-Württemberg 5,58 + 12
3. Bayern 5,20 – 6
4. Bremen 4,68 + 11
5. Hessen 4,65 + 9
6. Schleswig-Holstein 3,91 – 7
7. Nordrhein-Westfalen 3,37 + 10
8. Rheinland-Pfalz 3,19 + 7
9. Niedersachsen 3,06 – 1
10. Saarland 2,92 + 5
11. Mecklenburg-Vorpom. 1,95 + 16
12. Thüringen 1,87 – 6
13. Berlin 1,45 – 24
14. Sachsen-Anhalt 1,42 + 13
15. Brandenburg 0,95 – 24
16. Sachsen 0,94 – 8
Bundesdurchschnitt 2,92 + 2

* Zahl der Leistungskürzungen gemäß Paragraph 144 Abs. 1 Nr. 2-4
SGB III sowie Paragraph 147 Abs. 1 und Paragraph 196 Abs. Nr. 3 SGB
III im Verhältnis zur Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld, -hilfe
und Eingliederungshilfe.

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Dr. Klaus Schweinsberg ots

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