Steuersätze 2002 im internationalen Vergleich Steuerklima weltweit freundlich – Steuerbelastung in Deutschland deutlich über EU-

KPMG veröffentlicht auch in diesem Jahr eine aktuelle Übersicht über die Steuersätze 2002. Untersucht wurden 68 Länder der Welt, darunter 30 OECD-Staaten sowie viele weitere Staaten in Asien und Lateinamerika. Diese Übersicht hat in Bezug auf die Vergleichbarkeit der Steuersätze allerdings nur indiziellen Charakter, denn die Bemessungsgrundlage ist – auch innerhalb der EU – uneinheitlich. Zudem gewähren viele Staaten Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen, die den Steuersatz nochmals erheblich unter den generellen Steuersatz abgleiten lassen können.

Im Ergebnis zeigt die Übersicht, dass sich der allgemeine Trend zur Senkung der Körperschaftsteuersätze weiter fortsetzt, das Steuerklima weltweit freundlich ist. Weiterhin führend bei der Senkung der Steuersätze sind die Staaten der EU und der OECD. So ist der durchschnittliche EU-Körperschaftsteuersatz auf 32,5 Prozent gesunken (2001: 33,7 Prozent; 2000: 35,3 Prozent). In Deutschland liegt die durchschnittliche Steuerbelastung bei 38,4 Prozent. Im OECD-Schnitt liegt die Körperschaftsteuer jetzt bei 31,4 Prozent (2001: 33 Prozent; 2000: 34 Prozent). Bemerkenswert: Kein einziger OECD-Staat hat in den vergangenen zwei Jahren die Körperschaftsteuer erhöht, zwölf OECD-Staaten haben sie sogar gesenkt.

Im asiatisch-pazifischen Raum fiel die Senkung der Körperschaftsteuersätze weniger deutlich aus. Dort sind die Steuersätze im Jahr 2002 im Schnitt auf 31,1 Prozent gesunken (2001: 31,3 Prozent). Lateinamerika hat mit 30 Prozent ohnehin das niedrigste Steuersatzniveau.

Hatte Deutschland im Jahr 2001 noch die stärkste Steuersenkung vorgenommen, so haben im Jahr 2002 einige andere EU-Staaten ihre Steuersätze weiter reduziert, nämlich Portugal, Griechenland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und insbesondere Irland. Die Iren senkten ihren ohnehin schon niedrigen Körperschaftsteuersatz um weitere vier Prozentpunkte auf 16 Prozent; zum 1. Januar 2003 sinkt er noch einmal auf dann 12,5 Prozent. In Luxemburg gingen die Steuersätze um sieben Prozentpunkte auf 30,4 Prozent zurück.

Dr. Bernd Erle, im KPMG-Vorstand für den Geschäftsbereich Tax zuständig: „Deutschland kann sich nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen. Zwar wurde mit der Senkung der Körperschaftsteuer zum 1.1.2001 ein wichtiger Schritt getan, doch zeigt die Entwicklung auf EU und OECD-Ebene, dass dies nicht ausreicht. Die Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften ist nach wie vor zu hoch. Deutschland liegt immer noch deutlich über dem Durchschnitt von EU und OECD, wenn Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag mit berücksichtigt werden. Mit 38,4 Prozent durchschnittlicher Steuerbelastung sind wir im Hinblick auf die Attraktivität des Steuerstandortes leider nur unteres Mittelmaß. Dem kann auch nicht der Einnahmeausfall bei der Körperschaftsteuer entgegengehalten werden. Dieser begründet sich insbesondere mit der Auflösung bisheriger Körperschaftsteuerguthaben. Für neue Investoren spielt dies aber keine Rolle, für sie gilt die Steuerlast von 38,4 Prozent. Um dies zu verbessern, sollte die Gewerbesteuer abgeschafft werden. Für die Gemeindefinanzierung müssen neue Wege gefunden werden, doch fehlt offenbar hierzu momentan die politische Kraft. Es wäre ein Schritt zur Vereinfachung der Besteuerung, die man bei der Unternehmenssteuerreform und ihrer Fortentwicklung offensichtlich aus dem Auge verloren hat.“

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