Ernstfall Erbfall – Erbschaftsteuerversicherung schützt inhabergeführte Unternehmen vor Liquiditätsverlust

Nach der aktuellen Fassung der Gesetzesvorlage fällt beim Vererben eines Unternehmens aber unter Umständen sogar mehr Erbschaftsteuer an als nach derzeit geltendem Recht. Unternehmer sollten deshalb rechtzeitig drohenden Liquiditätsengpässen vorbeugen.

Nach Plänen der Bundesregierung wird für die Berechnung der Erbschaftsteuer das Betriebsvermögen künftig zwischen produktivem und nicht produktivem Vermögen unterschieden. Der Steuerbetrag auf das produktive Vermögen soll gestundet werden und sich jährlich um ein Zehntel reduzieren, sofern das Unternehmen fortgeführt wird. Die Steuer auf das nicht produktive Vermögen würde demnach allerdings sofort fällig. Damit kann die Erbschaftsteuer nach der neuen Gesetzesvorlage erheblich höher ausfallen als bisher. Außerdem hat der Gesetzentwurf noch nicht klar definiert, was mit der gestundeten Steuerlast im Fall des Todes eines Erben oder bei einem notwendigen Verkauf des Unternehmens vor Ablauf der 10-Jahres-Frist geschieht.

Der Liquiditätsentzug durch Erbschaftsteuer bedeutet für den Unternehmer und seinen Betrieb schon nach geltendem Recht unter Umständen einen enormen Eingriff in die Vermögensstruktur. Der Familienunternehmer wird in seiner Handlungsfähigkeit beschränkt und kann wichtige Investitionen nicht mehr durchführen. Eine Bonitätsverschlechterung und höhere Zinsen drohen. Eventuell müssen Unternehmensteile verkauft werden und im schlimmsten Fall droht gar die Insolvenz. Frühzeitige Liquiditätsvorsorge oder eine Erbschaftsteuerversicherung schützen Unternehmerfamilien vor diesen Belastungen.

Ein Beispiel nach derzeit geltendem Recht (gerundete Angaben)

Kalkulation eines Unternehmers mit zwei Erben, die zusammen 40% der Anteile halten, bei einem Unternehmensumsatz von etwa 130 Millionen Euro:

Unternehmenswert = 70,0 Mio. Euro
– 40% bereits überschriebene Unternehmensanteile = 42,0 Mio. Euro
– 35% Altersabschlag = 4,7 Mio. Euro
Zu versteuernder Unternehmenswert = 27,3 Mio. Euro
+ Immobilienvermögen (Nettobetrag nach Abzug der Kredite)= 4,0 Mio. Euro – 40% Bewertungsabschlag = 1,6 Mio. Euro Zu versteuerndes Immobilienvermögen = 2,4 Mio. Euro

+ Liquidität: Depot + Gesellschafterdarlehen (100% Steuerwert)= 4,0 Mio. Euro

Zu versteuernder Erbwert gesamt = 33,7 Mio. Euro

Ergebnis:
Steuerlast bei Erbschaft durch Kinder (Steuerklasse 1 = 27%) = 9,0 Mio. Euro
Die zu erwartende Steuerlast kann aus privater Liquidität bereitgestellt werden. Die Risikokomponenten in der Vermögensanlage sollten sich dann mit zunehmendem Alter des potentiellen Erblassers deutlich vermindern, um jederzeitige Zahlungsbereitschaft sicher zu stellen. Die zu erwartende Erbschaftsteuer kann vom Unternehmer auch klassisch angespart werden. Dabei besteht aber die Gefahr, dass bei vorzeitigem Eintritt des Erbfalles das Volumen für die dann fällige Erbschaftsteuer noch nicht ausreicht. Außerdem werden die Ansparbeträge mit Einkommen- und Erbschaftsteuer belastet. Eine Alternative sehen die Unternehmerbankiers des Commerzbank Private Banking in Versicherungslösungen, die für das Beispiel bereits am Tag nach der Einzahlung der ersten Prämie die volle Absicherung gewährleisten und damit den drohenden Liquiditätsentzug aus dem Privat- oder Firmenvermögen verhindern.

Wer ein Liquiditätsproblem auch für eine dritte Erbengeneration ausschließen will, sollte die Verpflichtung zur Vorsorge für den Ernstfall Erbfall bindend in den Gesellschaftsvertrag aufnehmen. Mit dieser Regelung ist die Unternehmens- und Vermögenssubstanz der Familie unabhängig von den testamentarischen Bestimmungen auch für die nächsten Generationen gesichert.

Für die komplexen Fragestellungen zur dauerhaften Sicherung eines Familienunternehmens sollten Unternehmer und ihre Erben fachkompetente Unterstützung hinzuziehen. Das Private Banking der Commerzbank stellt dieses Know-how unter Einbindung von Steuerberatern durch die Unternehmerbankiers und das Wealth Management zur Verfügung.

Kontakt: Unternehmerbankiers@commerzbank.com

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