Arbeitsämter unterstützten fast 100.000 Arbeitslose bei der Existenzgründung
Auch im vergangenen Jahr haben die Arbeitsämter wieder zahlreichen zuvor Arbeitslosen bei der Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz geholfen. In 95.700 Fällen wurde durch ein sogenanntes Überbrückungsgeld in den ersten sechs Monaten der Selbstständigkeit der Lebensunterhalt gesichert (alte Länder: 64.500; neue Länder: 31.200) und damit auch die Arbeitslosigkeit beendet.
Das Überbrückungsgeld wurde 1986 neu in das Arbeitsförderungsrecht aufgenommen. Seit 1986 sind rund 800.000 Existenzgründer mit einem Gesamtaufwand von 4,86 Milliarden EUR gefördert worden. Durch das Job-AQTIV-Gesetz, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, wurden die Förderungsvoraussetzungen noch einmal erweitert.
Als Überbrückungsgeld wird sechs Monate lang der Betrag gezahlt, den der Arbeitnehmer zuletzt als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen können. Auch die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) führt seit Frühjahr 1995 eine Längsschnittuntersuchung zum Überbrückungsgeld durch. Demnach sind drei Jahre nach der Existenzgründung noch 70 Prozent der Geförderten als Selbstständige tätig. 12 Prozent haben in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt, und nur 11 Prozent der Existenzgründer waren nach diesem Zeitraum wieder arbeitslos. Die vorher zumeist arbeitslosen Existenzgründer haben in erheblichem Umfang neue Arbeitsplätze geschaffen. Rechnerisch entfiel auf jeden geförderten und nach drei Jahren noch selbstständigen Existenzgründer ein neuer Mitarbeiter.
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