Tarifbindung

Große Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland

Die Tarifbindung, d.h. der Anteil der Betriebe und Beschäftigten, die Tarifverträgen unterliegen, unterscheidet sich stark nach Branchen und Regionen: Im Jahr 2000 waren gut 45 Prozent der westdeutschen, aber nur 23 Prozent der ostdeutschen Betriebe durch Branchentarifverträge gebunden. In diesen Betrieben arbeiteten 63 Prozent der westdeutschen bzw. 45 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Lehrstuhls für Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik der Universität Erlangen-Nürnberg und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) in Nürnberg, die sich auf repräsentative Daten von rund 14.000 Betrieben des IAB-Betriebspanels stützt.

Firmentarifverträge galten für knapp drei Prozent der westdeutschen und gut vier Prozent der ostdeutschen Betriebe, in denen sieben bzw. zehn Prozent der Beschäftigten tätig waren. Für fast jeden dritten westdeutschen und knapp die Hälfte der ostdeutschen Arbeitnehmer gab es keinen Tarifvertrag. Jeweils rund die Hälfte dieser Arbeitnehmer wurden jedoch indirekt von Tarifverträgen erfasst, da sich ihre Betriebe daran orientierten.

Besonders hoch fällt die Tarifbindung bei Gebietskörperschaften und bei Banken und Versicherungen aus, besonders selten finden Tarifverträge bei Dienstleistungen für Unternehmen und in der Landwirtschaft Verwendung. Statistische Analysen zeigen, dass größere Betriebe und Zweigniederlassungen häufiger tarifgebunden sind. Jüngere Betriebe setzen dagegen seltener auf Tarifverträge.

Dementsprechend zeigt die Tarifbindung auch abnehmende Tendenz: Bezogen auf die Beschäftigten ist die Branchentarifbindung in den alten Bundesländern von 72,2 Prozent in 1995 auf 62,8 Prozent in 2000 und in den neuen Ländern von 56,3 Prozent in 1996 auf 45,5 Prozent in 2000 zurückgegangen.

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Heidi Kurth idw

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