Wertorientierungen in Unternehmen

Professor Dr. Joachim Heilmann, Universität Lüneburg, (links) und Dr. Hagen Hof von der VolkswagenStiftung, die das Forschungsprojekt "Wertorientierung in Unternehmen" fördert

Vom 23. bis 24. November 2001 hat in der Universität Lüneburg mit Förderung der VolkswagenStiftung, Hannover, der interdisziplinäre Workshop „Wertorientierungen in Unternehmen“ stattgefunden. Beteiligt waren Rechts-, Wirtschafts-, Verhaltens- und Sozialwissenschaftler der Universität Lüneburg und anderer deutscher Universitäten sowie der Fachhochschule Nordostniedersachsen, Experten aus der betrieblichen und in Mobbing-Fällen beratenden Praxis und nicht zuletzt Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit aus Erfurt und Berlin.

Viele Wirtschaftsunternehmen haben in ihre Unternehmensgrundsätze, Führungsleitlinien, Arbeitsordnungen und Betriebsvereinbarungen Wertorientierungen aufgenommen, die sich ähnlich im Grundgesetz oder sonstigen Rechtsvorschriften finden. Ein von Professor Dr. Joachim Heilmann und Dr. Tatjana Aigner an der Universität Lüneburg bearbeitetes Forschungsprojekt soll der Herkunft solcher Wertorientierungen und ihren Veränderungen bei der Übertragung in die Wirtschaftspraxis nachgehen. Teil des dreijährigen, von der VolkswagenStiftung mit 400.000 DM geförderten Projekts sind Workshops, die dem Gedankenaustausch von Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen dienen.
Bei dem jetzt veranstalteten Arbeitstreffen ging es in allen Beiträgen aus immer neuem Blickwinkel um die Frage, inwieweit Wirtschaftsunternehmen neben ökonomischen Wertorientierungen wie Gewinnerzielung, Ertragssicherung oder Umsatzsteigerung auch soziale Werte wie Menschenwürde, Achtung der Persönlichkeitsrechte, Vertrauen und Schutz vor Diskriminierung nicht nur proklamieren, sondern auch befolgen und bei ihren Arbeitnehmern auf deren Durchsetzung hinwirken. Dabei wurden in der Wissenschaft entwickelte Menschenbilder, insbesondere der allein auf den eigenen Vorteil ausgerichtete homo oeconomicus, den deutlicher sozial ausgerichteten Menschenbildern von Verfassungs-, Privat- und Arbeitsrecht, vor allem aber der betrieblichen Praxis gegenübergestellt. Neben Überlegungen zum Führungsstil, zur Rolle der Ethik in der betrieblichen Praxis und zur Verantwortung in Management und Personalentwicklung nahmen breiten Raum auch Erörterungen zum Mobbing ein, das als Prüfstein für die tatsächliche Bedeutung sozialer Wertungen in Unternehmen gelten kann. Aktuelle Urteile des Landesarbeitsgerichts Erfurt haben dabei die Orientierung an Grundwerten der Verfassung bekräftigt, die auch von etlichen der bisher untersuchten Unternehmen eigenständig bei der Gestaltung ihrer Regelwerke berücksichtigt worden sind.

„Die Veranstaltung hat nicht nur unterschiedliche Forschungsgebiete zur Bewältigung einer gemeinsamen, aber bisher vernachlässigten Problematik zusammengeführt,“ – so Professor Heilmann in einem ersten Fazit – „sondern durch Einbeziehung der betrieblichen und arbeitsgerichtlichen Praxis die Aktualität der Thematik auch dort deutlich werden lassen.“

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Henning Zuehlsdorff idw

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