Deutscher Fiskus in der "Schuldenfalle"

In den siebziger Jahren haben sich die staatlichen Schulden mehr als verdreifacht und in den achtziger Jahren bis zum Jahr 1989, als die Mauer fiel, nochmals auf knapp eine halbe Billion EUR verdoppelt. Die Aufgabe des Konsolidierungskurses mitten im Konjunkturaufschwung in der zweiten Hälfte der siebziger wie auch der achtziger Jahre führte zu einem Anwachsen der Kreditverpflichtungen des Staates, das den finanzpolitischen Handlungsspielraum bei der Wiedervereinigung nachhaltig einschränkte.

Die Wiedervereinigung brachte dann eine neue Dynamik in das Kreditgebaren der Gebietskörperschaften. Innerhalb von 15 Jahren erhöhten sich die Schulden des Staates um das Dreifache von 475 Mrd. EUR im Jahr 1989 auf 1,43 Billionen EUR im Jahr 2004. Dadurch stieg die Schuldenquote um mehr als die Hälfte von 40,6 v.H. auf rund 66 v.H. des Bruttoinlandsprodukts an. Die Zinslastquote der Gebietskörperschaften insgesamt ist inzwischen zweistellig, d.h. über 10 Prozent ihrer Ausgaben sind Zinsverpflichtungen. Der Bund muss bereits rund 18 Prozent seiner Steuereinnahmen für den Zinsendienst aufwenden, die Länder rund 14 Prozent. Ihr finanzpolitischer Handlungsspielraum ist dadurch bereits heute wesentlich eingeschränkt.

Wie das Bonner Institut „Finanzen und Steuern“ e.V. in seiner IFSt-Schrift Nr. 433 feststellt, wächst die Gefahr, dass die Schuldenspirale sich durch den Schuldendienst selbst weiter dreht oder gar beschleunigt. Diese Eigendynamik der Staatsverschuldung mit seinen negativen Folgen für den Handlungsspielraum der Staatsorgane nimmt beim Bund bereits konkrete Formen an. Aber auch viele Länder müssen acht geben, dass sie durch die Eigendynamik ihrer Schulden nicht in die Schuldenfalle geraten, und einzelne Gemeinden, dass sie nicht ihre Finanzautonomie verlieren. Ändern Bund und Länder ihre Haushaltspolitik nicht, wird die Verschuldung der öffentlichen Haushalte voraussichtlich bis 2020 auf 109 v.H. und bis 2030 auf fast 160 v.H. des Bruttoinlandsprodukts ansteigen. Dabei sind die künftigen Ansprüche auf Renten, Pensionen oder andere Sozialleistungen nicht eingerechnet.

Deutschland bildet inzwischen zusammen mit Frankreich nach Griechenland das Schlusslicht im internationalen Vergleich der Defizitquoten der EU-Länder ohne die der EU neu beigetretenen Länder. Auch bei der Schuldenquote liegt Deutschland fast gleichauf mit Frankreich. Nur Griechenland, Italien und Belgien stehen – allerdings bei deutlicher Verbesserung in den letzten Jahren – noch schlechter da. Im laufenden Jahr wird die Bundesrepublik zum vierten Mal in Folge die finanzpolitischen Ziele des Stabilitätspaktes verfehlen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Die auf Drängen der größten Defizitsünder beschlossene Aufweichung der Stabilitätskriterien lässt vielfältige länderspezifische Ausnahmeregelungen zu und räumt längere Zeitvorgaben beim Defizitabbau ein. Es bleibt zu hoffen, dass damit das mittelfristige Ziel des strukturellen Haushaltsausgleichs in den Ländern der Gemeinschaft nicht aus den Augen verloren wird.

Der jährliche strukturelle Konsolidierungsbedarf des Staates hat inzwischen 3,75 v.H. des nominalen Bruttoinlandsprodukts erreicht. Das sind über 80 Mrd. EUR. Da Steuererhöhungen wegen ihrer Wachstumsschädlichkeit ungeeignete Konsolidierungsinstrumente sind, steht Staatsorganen vernünftigerweise nur ein Weg offen, die Schuldenspirale zu stoppen, und das ist der dornige Weg einer konsequenten Sparpolitik.

In Zukunft muss daher die Zuwachsrate der öffentlichen Ausgaben insgesamt deutlich unter der des nominalen Bruttosozialprodukts gehalten werden. Im konsumtiven Bereich der Staatsausgaben muss gespart werden, wo immer es möglich ist. Konzentrieren sollten sich die Konsolidierungsmaßnahmen auf die großen Bereiche der Staatssubventionen, der Staatsverwaltungen, der öffentlichen Unternehmen und der Staatsabgaben. Bei einem Volumen der Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden im laufenden Jahr von über 600 Mrd. Euro mit einem konsumtiven Anteil von fast neun Zehntel fällt es schwer zu glauben, dass nicht genügend Sparpotential in den Staatshaushalten steckt, das zur Konsolidierung der Staatsfinanzen genutzt werden könnte, ohne das Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen. Hier muss die Politik ihre Durchsetzungskraft beweisen.

Nur über einen Abbau der Verschuldung kann der Staat Handlungsspielraum zurückgewinnen. Der Königsweg führt über eine sukzessive Absenkung der Staatsquote. Das staatliche Ausgabenniveau muss sich an den laufenden Einnahmen orientieren. Ohne Haushaltsausgleich bleibt die Bewältigung der staatlichen Verschuldungsproblematik eine Illusion und damit der finanzielle Handlungsspielraum des Staates zunehmend eingeschränkt, wenn kein konjunkturelles Wunder geschieht.

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Clemens Esser idw

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