Teilzeit: Ein teurer Spaß? / Zahlreiche Arbeitgeber haben sich eines Besseren belehren lassen

Beharrlich hält sich bei vielen Unternehmen das Argument, dass Teilzeitarbeit zu teuer ist und einen zu hohen Organisationsaufwand erfordert. Viele Unternehmen beschränken die Stellen mit reduzierter Arbeitszeit daher auch auf niedrig qualifizierte, schlecht bezahlte Tätigkeiten.

Tatsächlich können den Unternehmen Mehrkosten entstehen, wenn Teilzeitarbeit zu einer höheren Mitarbeiterzahl führt. Diesen finanziellen Belastungen stehen jedoch erhebliche Vorteile gegenüber: So nimmt die potenzielle Flexibilität zu, je geringer die persönliche Arbeitszeit ist. „Arbeitstäler“ und „Arbeitsgipfel“ können leichter und bei zugleich geringeren Flexibilitätskosten ausgeglichen werden. Nicht zu unterschätzen sind zudem die Motivationsanreize, die eine Flexibilisierung der Arbeitszeit bei Mitarbeitern bewirken kann: Eine Erfahrung, die mittlerweile auch viele mittelständische Unternehmen gemacht haben.

Die Firma Gerhard Rösch GmbH in Tübingen beispielsweise hat bereits schon vor 15 Jahren Teilzeitmodelle eingeführt. Über viele Jahre war der Personalleiter des Unternehmens, Thomas Saile, skeptisch, aber heute ist er ein echter Verfechter und meint sogar: „Das neue Teilzeit-Gesetz könnte ein Segen für die Wirtschaft sein, wenn sie es nur annehmen würden“. Denn nach seiner Erfahrung sind Teilzeit-Mitarbeiter eindeutig motivierter, produktiver und belastbarer. Als Beispiel führt der Personalleiter den Krankenstand seiner Mitarbeiter an: Im Schnitt habe die Firma unter ihren Mitarbeitern einen Krankenstand von drei Prozent. Von den Teilzeitkräften fehlten krankheitsbedingt jedoch nur 1,9 Prozent. Außerdem sei die Fluktuation bei Teilzeitkräften wesentlich geringer, und damit entfielen die hohen Kosten für die Suche und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

Welche Impulse durch die Flexibilisierung der Arbeitszeit, durch eine Reduzierung der Arbeitszeit für die Arbeitsabläufe eines Unternehmens ausgehen können, zeigen auch die verschiedenen Fallbeispiele aus Unternehmen, die auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit nachzulesen sind.

Die Beispiele zeigen, dass es eine pauschale Kosten-Nutzen-Bilanz für Arbeitgeber sicher nicht aufgestellt werden kann. Aber nach den vorliegenden Erfahrungen und Erhebungen steht jedoch fest, dass es keinen generellen Kostennachteil von Teilzeitarbeit gegenüber herkömmlicher Vollzeitarbeit gibt. Auch dann nicht, wenn es um Fach- und Führungspositionen geht.

Die verschiedenen Informationsmaterialien sind kostenlos und können online, telefonisch unter 0180 / 51 51 51 0 oder per Fax unter 0180 / 51 51 51 1 für 0,24 DM/Minute oder auch schriftlich beim

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Referat LP 3 Rochusstraße 1 53123 Bonn

bestellt werden.

  • Broschüre „Teilzeit – alles, was Recht ist. Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“: Bestellnummer A 263
  • Broschüre „Teilzeit – Neue Perspektiven. Menschen – Motive – Modelle“ : Bestellnummer A 264
  • Videokassette „Teilzeit“: Bestellnummer V 303
  • CD-ROM zur Teilzeit mit Gehaltsrechner Netto-Klick: Bestellnummer C 130

Über das kostenlose Info-Telefon 0800 / 15 15 15 3 werden in der Zeit von Montag bis Donnerstag, von 8.00 bis 20.00 Uhr, alle Fragen zur Teilzeit und zu befristeten Arbeitsverträgen beantwortet.

Sofern kein Internetanschluss zur Verfügung steht, kann auch der Faxabruf mit der Nummer 0180 / 51 51 51 3 für 0,24 DM pro Minute genutzt werden.

Media Contact

Joachim Zweig Referat LP 3

Weitere Informationen:

http://www.teilzeit-info.de,

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