Deutsche Börse positioniert Freiverkehr neu

Internationale Positionierung des Freiverkehrs als „Open Market“/ Deutsche Börse komplettiert Primärmarktangebot für kleine und mittlere Unternehmen/ Ferscha: Entry Standard als Teilbereich des Open Market startet am 25. Oktober

Die Deutsche Börse will den Freiverkehr an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse international positionieren und stärker vermarkten. Bereits heute ist der Freiverkehr der FWB das größte Marktsegment in Europa: rund 4.200 Anleihen, rund 52.000 Optionsscheine und Zertifikate sowie die Aktien von über 5.900 deutschen und internationalen Unternehmen werden dort gehandelt. Im Zuge der internationalen Positionierung wird die Deutsche Börse den Freiverkehr ab 25. Oktober unter „Open Market“ international vermarkten. Der Freiverkehr der FWB Frankfurter Wertpapierbörse basiert auf den Mindestanforderungen an den Handel von Wertpapieren und wird von der Börse reguliert. Das Segment gewinnt als Listingplattform zunehmend Bedeutung bei kleinen und mittleren Unternehmen, die einen alternativen Weg an die Börse mit niedrigen Regulierungsanforderungen und Kosten anstreben.

Die internationale Positionierung des Freiverkehrs der FWB fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen, die dessen Attraktivität und Internationalität weiter vorantreiben. Dazu gehört neben Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Ausführungsqualität und des Service für die Anleger, die zum 1. Juli in Kraft getreten sind, die Vereinfachung des Zugangs zum Handel an der FWB. Händler internationaler Handelsteilnehmer können künftig mit ihrer Xetra-Zulassung auch am FWB-Parketthandel teilnehmen. Dazu vereinheitlicht die FWB die Händlerprüfung, was noch der Zustimmung des Börsenrates bedarf, der am 19. Oktober tagt.

Um die Attraktivität des Freiverkehrs für die Notierung von Anleihen zu erhöhen, hat die Deutsche Börse am 10. Oktober das Entgelt für die Einbeziehung von Anleihen in den Open Market von 750 Euro auf 150 Euro pro Anleihe gesenkt sowie eine Obergrenze von 15.000 Euro pro Kalenderjahr und Handelsteilnehmer eingeführt.

Zudem startet die Deutsche Börse am 25. Oktober im Open Market einen neuen Teilbereich mit zusätzlichen Transparenzanforderungen an Unternehmen, den so genannten Entry Standard. Ziel des neuen Teilbereichs ist es, Unternehmen im Open Market einen kostengünstigen Zugang zum Kapitalmarkt mit niedrigen regulatorischen Anforderungen bei gleichzeitig höherer Visibiliät zu verschaffen. Mit dem Entry Standard spricht die Deutsche Börse kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen an, die die Börse für die Eigenkapitalbeschaffung und als Handelsplattform für überwachte Preisfindung nutzen wollen. Zusätzlich wird ein Index die Entwicklung der im Entry Standard gehandelten Unternehmen abbilden.

„Mit der Einführung des Entry Standard als Teilbereich des Open Market verstärkt die Deutsche Börse ihr Primärmarktangebot insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen“, sagte Rudolf Ferscha, Vorsitzender der FWB-Geschäftsführung und Mitglied des Vorstands der Deutsche Börse AG. „Mit der internationalen Positionierung erhöhen wir die Attraktivität des Open Market für internationale Teilnehmer und erleichtern den Zugang zu unserem Markt weiter“, ergänzte Rainer Riess, stellvertretender Vorsitzender der FWB-Geschäftsführung und Managing Director Stock Market Business Development.

Im Open Market ist die Notierungsaufnahme anders als bei den EU-regulierten Segmenten Prime Standard und General Standard an wenige formale Zulassungs-kriterien gebunden. Die Einbeziehung der Aktien in den Handel erfolgt auf Antrag eines an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse registrierten Handelsteilsnehmers. Bei öffentlichen Angeboten wird dabei ein von der Aufsichtsbehörde geprüftes und gebilligtes Prospekt benötigt, bei Privatplatzierungen ist ein vom Unternehmen erstelltes, nicht öffentliches Exposé ausreichend.

Die Notierung im Entry Standard ist an zusätzliche Veröffentlichungspflichten geknüpft, die die Transparenz für Investoren erhöhen: Vorgeschrieben sind die Veröffentlichung eines testierten Konzern-Jahresabschlusses, eines Zwischenberichts sowie die Veröffentlichung eines aktuellen Unternehmenskurzportraits und eines Unternehmenskalenders auf den Internetseiten des Unternehmens. Darüber hinaus müssen Unternehmen im Entry Standard wesentliche Unternehmensnachrichten oder Tatsachen, die den Börsenpreis beeinflussen können, unverzüglich auf der eigenen Website veröffentlichen. Der FWB-Handelsteilnehmer, der die Einbeziehung der Aktien beantragt, ist verpflichtet, die Einhaltung dieser zusätzlichen Veröffentlichungspflichten zu überwachen und sicherzustellen. Zusätzlich muss ein so genannter Deutsche Börse Listing Partner die fortlaufende Betreuung des Unternehmens vor, während und nach der Notierungsaufnahme sicherstellen.

Im Open Market und Entry Standard gelten wesentliche Transparenz- und Verhaltensregeln zum Schutz der Anleger nicht, die für organisierte Märkte wie Prime und General Standard nach den EU-Richtlinien verpflichtend sind. Open Market und Entry Standard richten sich daher vornehmlich an qualifizierte Investoren, die die Chancen und Risiken in einem geringer regulierten Marktsegment einschätzen können.

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Weitere Informationen:

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