Managerhaftung – Hybris oder ernstzunehmendes Risiko ?

EUROFORUM-Konferenz „Managerhaftung“ am 20. und 21. April 2005 in Berlin.

Managerhaftung ist in Deutschland ein mittlerweile ernstzunehmendes Risiko !

Schon die Teilnehmerliste, im wesentlichen Vertreter von vielen großen deutschen Unternehmen belegte die Bedeutung, die die „Managerhaftung“ heute für die deutsche Wirtschaft hat. Managerhaftung ist keine abstrakte Möglichkeit mehr, mit der sich die Rechtsanwälte oder die Rechtsabteilungen auseinander zu setzen haben. Genauso erkennt die Versicherungswirtschaft einen wachsenden Bedarf an Versicherungen zur Begegnung der Risiken für Manager.

Der Keynote-Speaker der EUROFORUM-Konferenz „Managerhaftung“, der bekannte deutsche Gesellschaftsrechtler Prof. Dr. Dr. Marcus Lutter betonte in seiner Eröffnungsrede, dass das bereits in Deutschland vorhandene strenge Haftungsrecht nunmehr durch Rechtsprechung und bevorstehende Gesetzesänderungen weiter an praktischer Bedeutung gewinnen wird. Insbesondere durch das bevorstehende neue Gesetz „UMAG“ (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“), welches am 01. November 2005 in Kraft treten soll, werden entscheidende Änderungen im Gesetz manifestiert, die Vorstände und Aufsichtsräte, aber auch GmbH-Geschäftsführer betreffen werden. Durch die Einführung der sogenannten „Business Judgement Rule“ in § 93 Absatz 1, Satz 2 Aktiengesetz werden jegliche unternehmerische Entscheidungen auf den Prüfstand gestellt. Vorstandsmitglieder müssen dann beweisen können, bei ihren unternehmerischen Entscheidungen auf „Grundlage einer angemessenen Information zum Wohle der Gesellschaft“ gehandelt zu haben und das ggf. viele Jahre rückwirkend.

Manager sind Treuhänder für die Eigentümer der Firma, also in der Regel der Aktionäre und damit grundsätzlich nicht für ihre Entscheidungen zur Verantwortung zu ziehen, solange sie sich bei ihren Entscheidungen nicht pflichtwidrig verhalten. Eine mögliche Pflichtwidrigkeit wird aber zukünftig sehr genau untersucht werden, und zwar nicht nur vom jeweiligen Aufsichtsrat, sondern vor allem auch von Minderheitsaktionären. Zwar waren Haftungsklagen bisher in Deutschland eher die Ausnahme, aber mit den nun anstehenden Gesetzesänderungen werden jedenfalls die Hürden gesengt, derartige Klagen durchzuführen. Damit ist eine Zunahme von Schadensersatzprozessen gegen Manager zu erwarten, mit der Folge, dass das Management mehr als früher in der Pflicht ist, ihr Handeln regelmäßig so sorgfältig zu dokumentieren, dass Sie einem Pflichtwidrigkeitsvorwurf ausreichend begegnen können.

Media Contact

Dr. phil. Nadja Thomas presseportal

Weitere Informationen:

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