GKV-Finanzentwicklung im 1. Quartal 2001

Die gesetzliche Krankenversicherung hat das 1. Quartal 2001 mit einem Defizit von rd. 2, 2 Mrd. DM abgeschlossen. Bei einem West-Ost-Transfer von rd. 1,1 Mrd. DM erzielte die GKV-Ost einen Überschuss von ca. 0,23 Mrd. DM, während in der GKV-West ein Ausgabenüberhang von rd. 2,45 Mrd. DM entstand. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Werte des 1. Quartals auf der Ausgabenseite zu erheblichen Teilen auf Schätzungen beruhen und nur in sehr eingeschränktem Umfang Aussagen für die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf zulassen. Überdies spielen in den Monaten Januar bis März auf der Beitragsseite Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, keine Rolle. Diese schlagen in der Regel im 2. und 3. Quartal (Urlaubsgeld) sowie vor allem im 4. Quartal (Weihnachtsgeld) positiv zu Buche.

Konsolidierung der ostdeutschen Krankenkassen

Durch den GKV-Finanzkraftausgleich und die erste Stufe des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs fließt im gesamten Jahr 2001 nach derzeitigem Erkenntnisstand ein Transfer von insgesamt 4,8 Mrd. DM von Westdeutschland nach Ostdeutschland, rd. 2 Mrd. DM mehr als im Vorjahr. Bereits im Jahr 2000 konnte die hohe Verschuldung der GKV-Ost auf ca. 0,7 Mrd. DM abgebaut werden. Dieser Konsolidierungsprozess wird in diesem Jahr weiter fortgesetzt werden.

Die Leistungsausgaben der Krankenkassen sind im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr bundesdurchschnittlich um rd. 3 % je Mitglied gestiegen. In Westdeutschland betrug der Zuwachs 2,7 % und in Ostdeutschland 4,4 %. Die beitragspflichtigen Einnahmen wiesen bundesweit einen Zuwachs von rd. 2 % auf. Erstmals seit 1994 lag der Grundlohnzuwachs in Ostdeutschland mit 3,1 % wieder oberhalb des Anstiegs in Westdeutschland von 1,8 %. Der Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Ost dürfte maßgeblich auf die Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der GKV-West zurückzuführen sein.

Beitragsatzniveau um 0,1 Beitragsatzpunkte niedriger als 1998

Der durchschnittliche allgemeine Beitragsatz lag zum 1. April 2001 bundesweit mit 13,53 % (West 13,49 %, Ost 13,66 %) um 0,11 Beitragsatzpunkte unter dem Wert von Anfang 1998.

Bemerkenswert ist vor allem die Absenkung des Beitragsatzniveaus in Ostdeutschland. Hier lag der durchschnittliche allgemeine Beitragsatz Anfang April 2001 bei 13,66 %, rd. 0,3 Beitragsatzpunkte unterhalb des Rekordniveaus von 13,95 % Anfang 1998. Der Abstand zwischen dem Beitragsatzniveau in der GKV-West und der GKV-Ost, der Anfang 1998 noch rd. 0,4 Beitragsatzpunkte betrug, liegt jetzt nur noch bei 0,17 Beitragsatzpunkten.

Einzelne Leistungsbereiche

In den wichtigsten Leistungsbereichen gab es im 1. Quartal 2001 im Vergleich zum 1. Quartal 2000 folgende Veränderungsraten je Mitglied (in v.H.):

 

GKV-Bund

GKV-West

GKV-Ost

Ostausgaben in v.H. der Westausgaben je Versicherten

Ärztliche Behandlung 1,2 1,0 1,7 77,2
Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 2,3 2,4 1,6 101,6
Zahnersatz 10,3 11,4 4,3 86,6
Arzneimittel 9,7 9,2 11,8 113,1
Hilfsmittel 4,1 2,7 11,0 97,7
Heilmittel 6,3 4,8 16,7 77,4
Krankenhausbehandlung 0,2 -0,1 1,4 102,0
Krankengeld 5,8 6,3 3,1 88,7
Fahrkosten 0,9 0,6 1,9 122,3
Vorsorge- u. Rehabilitationsmaßnahmen 4,7 3,9 9,1 91,7
Soziale Dienste / Prävention 4,7 11,8 -1,2 101,8
Häusliche Krankenpflege -0,5 -3,0 12,7 109,8
Leistungsausgaben insgesamt 3,0 2,7 4,4 96,4
Verwaltungskosten 1,7 1,6 2,0 101,8

In den beiden größten Leistungsbereichen, der Krankenhausbehandlung und der ambulanten ärztlichen Behandlung blieben die Ausgabenzuwächse ebenso wie die Verwaltungskosten unterhalb des Grundlohnanstiegs. Die zweistelligen Zuwächse beim Zahnersatz sind insofern erklärbar, als das Ausgabenvolumen hier nach den extremen Einbrüchen der Jahre 1998 und 1999 immer noch deutlich unter dem Niveau des Jahres 1997 liegt.

Arzneimittelversorgung: Bewährungsprobe für die Selbstverwaltung

Bereits unter Budgetbedingungen und drohendem Kollektivregress ist es in den letzten Jahren regelmäßig zu hohen Ausgabenzuwächsen in der Arzneimittelversorgung gekommen. Deshalb hat die Bundesregierung die gesetzliche Ablösung der Arzneimittelbudgets und des Kollektivregresses beschlossen und zugleich der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen neue Steuerungsinstrumente zur Verfügung gestellt. Die Beteiligten sind bereits jetzt gefordert, im Vorgriff auf die neuen Regelungen, die zum 1.1.2002 in Kraft treten werden, ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden.

Erste Analysen zeigen, dass die überproportionalen Ausgabenzuwächse durch Mengen- und Preissteigerungen sowie insbesondere durch vermehrte Verschreibung von teureren Medikamenten verursacht wurden. Es kommt jetzt darauf an, dass die gemeinsame Selbstverwaltung alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzt, um vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat deshalb die Vertragspartner zu einem Gespräch am 14. Juni 2001 nach Berlin eingeladen. Die Ministerin geht davon aus, dass zu diesem Termin gemeinsame Eckpunkte einer Arzneimittel-Rahmenvereinbarung vorliegen, so dass entsprechende Zielvereinbarungen auf Bundes- und Landesebene abgeschlossen werden können.

Der Gesetzgeber wird ausserdem dafür Sorge tragen, dass durch eine rechtssichere Lösung die Festbeträge für Arzneimittel baldmöglichst abgesenkt werden können und den Krankenkassen hierdurch ein jährliches Einsparpotential von ca. 650 Mio. DM erschlossen wird.

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