Mehr Rechtssicherheit im Beteiligungsmarkt

Regierung schafft Regelung zur Carried Interest-Besteuerung

Die Bundesregierung hat für mehr Rechtssicherheit im deutschen Beteiligungsmarkt gesorgt. Am vergangenen Freitag passierte ein neues Gesetz den Bundestag, das die Besteuerung des so genannten Carried Interest regelt. Danach unterliegt der erhöhte Gewinnanteil von Managern von Private Equity-Fonds künftig dem Halbeinkünfteverfahren. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) begrüßt die neue Regelung. „Das vorliegende Gesetz ist eine branchenfreundliche und zukunftsfähige Lösung“, erklärte BVK-Vorstandsvorsitzender Thomas W. Kühr in einer ersten Stellungnahme. Die „intensive Überzeugungsarbeit“ des Verbandes habe endlich Früchte getragen. Das Gesetz bedarf allerdings noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Der Carried Interest unterliegt künftig den Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG und wird somit nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Diese Regelung gilt sowohl für vermögensverwaltende als auch gewerbliche Private Equity-Fonds. Bislang musste der Carried Interest mit dem persönlichen Steuersatz berücksichtigt werden, weil der erhöhte Gewinnanteil des Managers als „normale“ Tätigkeitsvergütung galt. Laut BVK war der deutsche Beteiligungsmarkt mit dieser Regelung nicht konkurrenzfähig, viele in- und ausländische Fondsmanager hätten Deutschland den Rücken gekehrt. „Wir haben jetzt wettbewerbsfähigere Rahmenbedingungen“, so Kühr. Der Verband erhofft sich damit neue Impulse für den deutschen Private Equity-Markt.

Media Contact

Alexander Endlweber pressetext.deutschland

Weitere Informationen:

http://www.bvk-ev.de

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