Bundesregierung setzt große Reform des "Meister-BAföGs" um

„Verbesserung für künftige Meister ist ein Beitrag zur Mittelstandsförderung im Bereich der beruflichen Qualifizierung“

Die Bundesregierung wird noch in dieser Legislaturperiode die große Reform des Aufstiegs-fortbildungsförderungsgesetzes („Meister-BAföG“) umsetzen. „Mit dieser Novellierung wollen wir den Kreis der Geförderten und den Anwendungsbereich der Förderung erweitern und insgesamt die Leistungen erheblich verbessern. Die Familien- und Existenzgründerkomponente wird verstärkt und eine größere Teilhabe von ausländischen Fachkräften soll erreicht werden“, erklärten Bundesminister Müller und Bundesministerin Bulmahn.

Die Finanzierung der Novelle des „Meister-BAföGs“ ist perfekt: BMBF und BMWi werden sich die Kosten (Bundesanteil bis 2005 rund 340 Millionen Mark) zu 2/3 (66 %) bzw. 1/3 (34 %) teilen. Bereits im kommenden Jahr werden zusätzlich rund 90 Millionen Mark für das „Meister-BAföG“ bereitgestellt. Die Gesetzesnovelle wird in den nächsten Wochen vom Kabinett verabschiedet. Damit wird der berufliche Aufstieg durch Fortbildung auf eine neue Basis gestellt.

Die Förderung wird ausgeweitet und in wesentlichen Punkten verbessert. Denn eine vernünftige Finanzierungsgrundlage für den Lebensunterhalt sowie die Lehrgangsgebühren für die Fort-bildungskurse sind nur über das „Meister-BAföG“ aufzubringen. Um potentiellen Existenz-gründerInnen den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern, werden die Fristen für die Existenzgründung und zur Einstellung von zwei Beschäftigten von einem auf zwei Jahre – als Voraussetzung für den Darlehenserlass – verlängert. Der Darlehenserlass wird auf 75 % angehoben. Vorgezogene Existenzgründungen sollen künftig beim Darlehenserlass berück-sichtigt werden. Der Vermögensfreibetrag wird deutlich auf 50.000 DM erhöht, um für die Existenzgründung angespartes Vermögen zu schonen.

Die Bundesregierung setzt mit der Novellierung einen deutlichen Akzent bei der Existenz-gründungsförderung im Mittelstand. Damit wird eine Basis für neue Arbeits- und Ausbildungs-plätze in kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen.

Weitere Inhalte der Reform sind: · Familien und Alleinerziehende sollen künftig bessere Konditionen bei der Unterhalts-förderung im Rahmen von Vollzeitfortbildungen erhalten. Hierzu wird der Kinderzuschlag beim „Unterhaltsbeitrag“ von 250 auf 350 DM angehoben und der Kinderbetreuungs-zuschuss auf 250 DM. Kindererziehung wird stärker als bisher berücksichtigt. In Härtefällen wird das Darlehen für Alleinerziehende gestundet oder sogar erlassen. · Kindergeld wird nicht mehr auf das Einkommen angerechnet. · Wer sich auf Vollzeit weiterbilden lässt, erhält beim Spitzensatz schon durch die BAföG-Reform rund 110 DM. Damit erhöht sich der maximale Unterhaltsbeitrag für allein-stehende Fortbildungsteilnehmer um rund 10 % von 1.085 auf 1.195 DM. · Wer sich neben dem Beruf zum Meister ausbilden lässt, erhält künftig einen Zuschuss von 35 % zur Förderung der Kurskosten („Maßnahmenbeitrag“). Bislang musste er den gewährten Kredit voll zurückzahlen. Den gleichen Zuschuss gibt es auch für die Vollzeitfortbildung. · Die Kosten des Meisterstücks werden künftig als Darlehen bis maximal 3.000 DM in die Förderung einbezogen. · Alle staatlich anerkannten Fortbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen und an Ergänzungsschulen werden ins „Meister-BAföG“ einbezogen. Bisher galt das nur für öffentlich-rechtlich geregelte Abschlüsse. · In Deutschland lebende Ausländer sollen bereits nach dreijähriger Erwerbstätigkeit (bisher fünf Jahre) und analog zu den Voraussetzungen der Handwerksordnung gefördert werden können. Damit wird ein entscheidender Beitrag zur Integration junger Ausländer geleistet. · Die zins- und tilgungsfreie Karenzzeit für die Rückzahlung der Darlehen wird auf maximal sechs Jahre erhöht.

Bundesministerin Bulmahn: „Die Reform stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Sie ist familienfreundlich und sozial. Im Ergebnis fördert sie Qualifizierung, die Gründung neuer Unter-nehmen und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Das ist vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels wichtig und notwendig.“

Bundesminister Müller: „In unserer schnelllebigen neuen Ökonomie müssen Fach-qualifikationen durch lebensbegleitendes Lernen ständig und immer wieder auf den neuesten Stand gebracht werden. Berufliche Fortbildungen sind auch Voraussetzung für die Übernahme einer qualifizierten Tätigkeit als Fach- oder Führungskraft und zur Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz. Das Gesetz ist damit ein wichtiger Beitrag, dass der Mittelstand die wirtschaftliche Entwicklung in Ost und West weiterhin anführt. Angesichts einer sehr großen Zahl von anstehenden Betriebsübernahmen und der zunehmenden Qualifikations-erfordernisse im Wettbewerb ist der Mittelstand auf Unternehmernachwuchs und Fachkräfte angewiesen, deren Chance auf Qualifikation nicht an einer mangelnden Fortbildungsförderung scheitern darf. Die Novellierung des „Meister-BAföGs“ leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag.“

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