Sanierung aus der Insolvenz: Widerspruch oder Chance?

Rund 40.000 Unternehmen in Deutschland konnten 2003 den Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr nachkommen und mussten Insolvenz anmelden. In den meisten Fällen endete die Insolvenz mit der Liquidation des Unternehmens.

Ökonomisch betrachtet stellt die Zerschlagung eines Unternehmens eine erhebliche Wertvernichtung dar. Denn der Zerschlagungswert, der unter Zeitdruck erzielt wird, fällt in der Regel wesentlich geringer aus als der eigentliche Vermögenswert, der sich unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens errechnet.

Um dieser Wertvernichtung entgegenzutreten hat der Gesetzgeber bereits am 1. Januar 1999 – im Zuge der neuen Insolvenzordnung – mit dem Insolvenzplanverfahren und der Eigenverwaltung im Regelverfahren zwei Instrumente installiert, die einem angeschlagenen Unternehmen auch unter Insolvenzbedingungen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.

Leider werden – besonders in mittelständischen Unternehmen – die Chancen, die eine Sanierung aus der Insolvenz mit sich bringen kann, gar nicht oder viel zu spät erkannt. Anstatt bei den ersten Krisenanzeichen die richtigen strategischen Weichen zu stellen, wartet das Management ab und gibt Durchhalteparolen aus. Dabei wird in einem fort Liquidität vernichtet. Nach Stellung des Insolvenzantrages bleibt dem vorläufigen Insolvenzverwalter dann kaum genug finanzieller Handlungsspielraum, um die Geschäfte fortzuführen.

Für die Sanierung von Unternehmen gibt es kein Patentrezept. So individuell wie der Geschäftemix und die Struktur jedes Unternehmens, so individuell ist auch die Zusammensetzung der Sanierungsinstrumente. Die Berater der Münchner Unternehmensberatung Dr. Wieselhuber & Partner GmbH sprechen deshalb von einer „gestaltenden Sanierung“.

Die „gestaltende Sanierung“ legt die Werttreiber frei und ermöglicht so auch unter Insolvenzbedingungen stabile Unternehmenswerte. Ziel ist es, durch Re-Konfiguration sinnvolle Geschäfte kontrolliert fortzuführen, wesentliche Unternehmensteile dauerhaft zu erhalten oder höhere Veräußerungserlöse zu erzielen.

Dabei zeigt die „gestaltende Sanierung“ nicht nur Gestaltungsoptionen im Rahmen des Insolvenzverfahrens auf, sondern kann – im Vorfeld der Insolvenz eingesetzt – eine Insolvenz verhindern oder in Vorbereitung auf eine Insolvenz die richtigen Weichen stellen.

Weitere Informationen zur „gestaltenden Sanierung“ können bei Melanie Kellner, kellner@wieselhuber.de als pdf angefordert werden.

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Melanie Kellner Wieselhuber & Partner

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