EU-Wertpapier-Richtlinie: Erfolg für deutsche Finanzdienstleister

Hundertausende freie Finanzdienstleister in Deutschland können aufatmen: der Änderungsantrag 114, der die Ausnahmeregelung für die freien deutschen Finanzdienstleister enthält, ist vom EU-Wirtschafts- und Währungsausschuß angenommen worden. Diese Regelung sieht vor, Beratung und Vermittlung von Investmentfonds auch freien Finanzdienstleistungs-Vermittlern zu gestatten.

Ein Erfolg für die Finanzdienstleister-Verbände, die lange dafür gekämpft haben, die Vermittlung von Investmentfonds aus der geplanten EU-Wertpapier-Dienstleistungsrichtlinie (ISD) auszuklammern. Diese Richtlinie, die 2005 in Kraft treten soll, sah vor, dass nur noch Wertpapierhäuser oder ihre Bevollmächtigten Fondsanteile vermitteln dürfen. Diese strengen Bedingungen hätten nur wenige der rund 400.000 Finazdienstleister erfüllt.

„Das bedeutet, dass Deutschland eine nationale Regelung finden kann. Dies dürfte dazu führen, dass die Vermittlung von Investmentfonds der von Versicherungen gleichgestellt wird“, erklärt Geschäftsführer Prof. Rolf W. Thiel vom größten Branchenverband VOTUM. Die Anforderungen für die Versicherungsvermittlung sind geringer als die, die nach der EU-Richtlinie für Fonds vorgesehen sind. Jetzt ist die deutsche Bundesregierung am Zug, bei der EU dafür zu sorgen, dass eine harmonisierte, verbraucherorientierte Finanzberatung in der Bundesrepublik Gesetz werden kann.

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Prof. Rolf W. Thiel VOTUM

Weitere Informationen:

http://www.votum-verband.de

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