"Euro-GmbH": Missbrauch ausgeschlossen

Neues Urteil stärkt innovative Gründer

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes im März 2003 sind im europäischen Ausland gegründete GmbHs rechtsfähig. Immer mehr innovative Unternehmensgründer machen von diesem neuen Recht Gebrauch. Jedoch herrscht auch Unsicherheit. „Schwarze Schafe“ könnten sich zu leicht auf die beschränkte Haftung berufen. Jetzt sorgt ein weiteres Urteil für Sicherheit im Wirtschaftsverkehr.

Wie bei einer GmbH ist auch bei europäischen Gesellschaftsformen wie der englischen Limited bei Missbrauch die persönliche Haftung nicht ausgeschlossen. So entschied unlängst das Amtsgericht Hamburg und machte damit die Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter möglich.

Grünes Licht für Innovation

Ein Urteil, das innovative Gesellschaftsformen stärkt und ihnen zu dem Ansehen verhilft, das sie verdienen. Es macht deutlich, dass „eine Limited sich genau so wenig wie andere Gesellschaftsformen dazu eignet, sich rechtsmissbräuchlich im Handelsverkehr zu verhalten“, erklärt Rechtsanwalt und Gesellschaftsrechtspezialist Christoph Bieker.

Dieses positive Signal der deutschen Rechtsprechung stellt die Ampeln der Innovation auf Grün. Eindeutig grenzt es alle seriösen Inhaber einer Euro-GmbH von denjenigen ab, die hofften, durch die schnelle Gründung einer Limited unsaubere Geschäfte machen zu können und dabei nicht haftbar zu sein. Das englische Recht legt in der Tat wesentlich weniger bürokratische Steine in den Weg, als das deutsche Gesellschaftsrecht. Gründung einer Euro-GmbH, das bedeutet konkret weniger administrativer Aufwand, erheblich weniger Stammkapital und Abwicklung in deutlich kürzerer Zeit. Eine komplette Unternehmensgründung dauert nur wenige Tage.

Sicherheit für Gläubiger

„Aber niemand soll glauben,“ so Zoran Tepsic, Unternehmensberater bei Go Ahead Limited (www.go-limited. de), „dass sich eine Limited deshalb dazu eignet, in betrügerischer Absicht zu handeln. Besteht ein Missbrauch des Gesellschaftsrechts, kommt es auch hier zur Durchgriffshaftung.“ Im Klartext: Ob AG, GmbH oder Limited – es werden die gleichen Maßstäbe angelegt. Daran ändert auch die geringere Kapitalausstattung einer Limited nichts. Setzen Gesellschafter die Haftungsfreistellung bewusst zum Nachteil ihrer Gläubiger ein, werden sie persönlich haftbar gemacht. Unseriöse oder unehrliche Geschäftemacher werden auch in England keine juristischen Schlupflöcher finden.

Über Go Ahead Limited:

Go Ahead Limited ist ein Consulting-Unternehmen mit Sitz in Birmingham, Großbritannien. Mit seinem Kompetenz-Netzwerk aus erfahrenen Anwälten und Steuerberatern berät Go Ahead Firmen zu allen Fragen der Limited-Gründung: Start-Ups gleichermaßen wie etablierte Unternehmen. Go Ahead bietet die Gründung von englischen Kapitalgesellschaften (Limiteds) zum Komplett-Preis ab 259 Euro und gilt damit als der günstigste Anbieter in Deutschland mit einem inhaltlich vorbildlichen Angebot. (offizieller Testsieger lt. Marktforschungsinstitut Rheinland).
Limitedgründungen werden mittlerweile auch von IHK`s empfohlen.

Go Ahead Limited
39/40 Calthorpe Road
UK-B15 1TS Birmingham

Fon: (+49) 6122-5059804
Fax: (+49) 6122-5059806

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