Die Einfachsteuer – eine Chance für Bürger, Staat und Unternehmen

Kapitalvermögen entstehen, wenn Menschen ihren privaten Verbrauch einschränken – also sparen – oder Entlohnungen aufgrund besonderer Arbeitsleistungen investieren. Damit spiegeln diese Vermögen so etwas wie die „geronnene Leistungsfähigkeit“ und den „Konsumverzicht“ eines Bürgers im Laufe seiner Lebenszeit wider. Aus dem angesammelten Kapital entstehen Gewinne und Zinsen. Soll ein Steuersystem die Entscheidung, ob gespart wird, ob investiert wird, nicht verzerren, müssen, wie dies die Einfachsteuer verwirklicht, Kapital- und Arbeitseinkommen letztlich gleich vom Fiskus belangt werden.

Dies erreicht der Heidelberger Steuerkreis auf folgendem Weg: Eine marktübliche Verzinsung (z.B. in Höhe des Zinssatzes einer zweijährigen Bundesanleihe) des Sparkapitals bleibt entweder steuerfrei oder das aus steuerfreien Einnahmequellen gebildete Sparkapital wird samt der Zinsen erst bei seiner Auszahlung besteuert (Prinzip der nachgelagerten Besteuerung). Dies soll für die Renten gelten.

Die Zahl der steuerlichen Einkunftsarten wird radikal verringert: Bei der Einfachsteuer setzt sich das zu versteuernde Einkommen nur aus den Einkünften aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit (Löhne), den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit, zu denen auch Unternehmensgewinne gehören, und den Vorsorgeeinkünften (z. B. Renten) zusammen. Alle Arten persönlicher Einkünfte und Unternehmensgewinne werden nach einer einfachen kassenmäßig orientierten Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.

Ein weiterer wichtiger Pfeiler des Konzepts ist der einheitliche Steuersatz: Er soll in Zukunft 25 Prozent betragen. Gleichzeitig werden Steuervergünstigungen gestrichen. Hierbei handelt es sich u.a. um die Abschaffung von rund 70 Positionen des § 3 EStG, der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit, des Abzugs von Rückstellungen für Zukunftsverluste bei der Gewinnermittlung, von Sonderabschreibungen und der Entfernungspauschale. Nicht abzugsfähig sind dann auch Spenden und die Kirchensteuer, denn an Stelle ihrer bisherigen Abzugsfähigkeit tritt das italienische Modell (s.u.). Einfache und nachvollziehbare Freibeträge für alle unterhaltenen Familienmitglieder schützen das Existenzminimum, z.B. langfristig 10 000 Euro im Jahr für jede unterhaltene erwachsene Person. Für ihre Kinder erhalten die Familien ein angemessenes Kindergeld.

Auch das Steueraufkommen aus der Einfachsteuer soll anders verteilt werden als derzeit das Aufkommen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Gemeinden erhalten das nach dem Grundgesetz schon jetzt mögliche Zuschlagsrecht auf den Anteil an der Steuerzahlung ihrer Bürger. Dem sogenannten italienischen Modell entsprechend fließt ein bestimmter Prozentsatz – z.B. 10 Prozent – der Steuerzahlungen nicht in die öffentlichen Kassen, sondern nach Angaben eines jeden Steuerbürgers in die Kassen gemeinnütziger Organisationen (Kirchen, gemeinnützige Stiftungen u.ä.).

Das Konzept der Einfachsteuer hat sich bereits praktisch bewährt: Unter anderem ist das Anfang der 90er Jahre erfolgreich reformierte Steuersystem in Kroatien nach den Grundprinzipien der Einfachsteuer ausgerichtet worden. In einem Teil von Bosnien-Herzegowina steht die Einführung der Einfachsteuer unmittelbar bevor.

Vorteile der Einfachsteuer

· die langfristige Bildung von Kapital und Ersparnissen und damit die Grundvoraussetzung für Wachstum, Investitionen, neue Arbeitsplätze und die private Altersvorsorge wird gefördert;
· der niedrige Steuersatz macht Schwarzarbeit uninteressant: „Ehrliche Arbeit lohnt sich wieder“;
· die lästige Diskussion um das Ehegattensplitting entfällt, da bei einheitlichem Steuersatz keine Splitting-Vorteile entstehen;
· die einfache Struktur lässt keine Spielräume für Steuertricks und Steuerhinterziehung;
· die Steuererklärung wird drastisch vereinfacht;
· die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens schlägt sich nicht mehr in der Steuerlast nieder;
· die Einfachsteuer leistet den erforderliche Beitrag zur Finanzierung der Staatsausgaben; basierend auf Simulationsmodellen wurde errechnet, dass die Einfachsteuer bereits 2005 das dann geltende Einkommenssteuersystem aufkommensneutral ersetzen könnte; der durch die Einführung der Einfachsteuer ausgelöste Wachstumsimpuls bringt weitere Staatseinnahmen, die den Bürgern durch Steuerlastsenkungen (z.B. durch Anhebung des Grundfreibetrags) zurückgegeben werden können;
· keine soziale Schieflage durch schrittweise Einführung der Einfachsteuer: 2005 bis 2010: Einkommenssteuersätze 15, 25, 35 Prozent; 2010 bis 2015: 20 und 30 Prozent und höherer Grundfreibetrag; ab 2015 ein einheitlicher Satz von 25 Prozent und nochmals Anhebung des Grundfreibetrags.

Das Einfachsteuerprojekt ist in der „Heidelberger Steuervilla“ beheimatet:
Universität Heidelberg: Alfred Weber-Institut für
Wirtschaftswissenschaften – Forschungsstelle: Marktorientiertes Steuersystem
Manfred Lautenschläger Haus
Zeppelinstraße 151
69121 Heidelberg
Tel. (06221) 545091; Fax (06221) 545094
e-mail: einfachsteuer@urz.uni-heidelberg.de

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Dr. Michael Schwarz idw

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