Neues Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats

„Reform des Sozialstaats für mehr Beschäftigung im Bereich gering qualifizierter Arbeit“

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat sein neues Gutachten zur „Reform des Sozialstaats für mehr Beschäftigung im Bereich gering qualifizierter Arbeit“ vorgelegt. Darin zeigt der Beirat Fehlanreize im bestehenden Abgaben-Transfer-System auf und empfiehlt der Bundesregierung, die Sozialhilfe für Arbeitsfähige zu einer Lohnergänzungsleistung umzustrukturieren.

Dazu sollten zunächst Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen gelegt werden. Für arbeitsfähige Personen sollte der Sockelbetrag der Sozialhilfe abgesenkt, ihnen dafür aber in weitaus größerem Umfang als bisher die Möglichkeit gegeben werden, Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit ohne Anrechnung auf die Sozialhilfe bzw. mit verringerter Transferentzugsrate hinzuzuverdienen. Durch die Absenkung des Sockelbetrages der Sozialhilfe, der bisher wie eine Lohnuntergrenze wirke, würden Anreize für Unternehmen geschaffen, mehr Arbeitsplätze im Bereich gering qualifizierter Arbeit zu schaffen. Der Beirat schlägt zwei Reformoptionen zur Ausgestaltung der „neuen“ Sozialhilfe vor, wovon die eine eine wesentlich stärkere Absenkung der Sozialhilfe in Verbindung mit dem Angebot öffentlicher Beschäftigungsverhältnisse vorsieht.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: „Der Wissenschaftliche Beirat hat in seinem neuen Gutachten ein wichtiges und aktuelles Thema aufgegriffen. Ich teile die Auffassung des Beirats, dass im Bereich niedrig qualifizierter Arbeit ein Beschäftigungspotenzial liegt, das durch geeignete Maßnahmen mobilisiert werden muss und kann. Ich sehe jedoch Probleme bei der konkreten Ausgestaltung der vorgeschlagenen Reformoptionen – zum Beispiel bezüglich der Ausweitung öffentlich finanzierter Beschäftigung, der Annahme erheblich sinkender Löhne in den untersten Lohngruppen oder einer starken Absenkung der Leistungen der Sozialhilfe.

Angesichts der drängenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt begrüße ich es, dass der Beirat sich an der Diskussion über mögliche Lösungsalternativen beteiligt. Seine Vorschläge werden in der weiteren Entscheidungsvorbereitung mit zu berücksichtigen sein. Am 16. August wird auch die Hartz-Kommission ihre Empfehlungen vorlegen. Und bis Mitte 2003 wird eine Arbeitsgruppe der Regierungskommission zur Gemeindefinanzreform konkrete Vorschläge zur besseren Verzahnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erarbeiten.“

Das Gutachten kann auf unserer Homepage oder unter „Das Ministerium/Beiräte/wissenschaftlicher Beirat/Veröffentlichungsliste“ heruntergeladen werden.

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