Mittelstandsfinanzierung günstiger

Mit Wirkung von heute senken das ERP-Sondervermögen und die beiden Hauptleihinstitute des Bundes – KfW und DtA – in einer gemeinsamen Aktion die Zinsen. Sie folgen damit der allgemeinen Entwicklung am Kapitalmarkt.

Hierzu Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller: „Mit dieser Zinssenkung für neu zugesagte Förderkredite geben wir ein deutliches förderpolitisches Signal, das hoffentlich die Investitionen der Mittelständler ankurbelt. Jetzt können Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen ihre Vorhaben noch zinsgünstiger in die Tat umsetzen.“

Der ERP-Regelzinssatz beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 5,00 % (vorher 5,25 %), im übrigen Bundesgebiet 5,25 % (vorher 5,50 %), bei 100 %-iger Auszahlung. Im ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm beläuft sich der Zinssatz im 1. und 2. Jahr auf 0 %, im 3. Jahr auf 3 %, im 4. Jahr auf 4 % und im 5. Jahr auf 5 %. Er ermäßigt sich ab dem 6. bis einschl. 10. Jahr ebenfalls um 0,25 %-Punkte und beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 6,00 %, im übrigen Bundesgebiet 6,25 %.

Für das KfW-Mittelstandsprogramm liegt der Zinssatz nunmehr bei 4,75 % (vorher 4,90 %), bei 96 %-iger Auszahlung. Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) bietet in ihrem Existenzgründungsprogramm einen Zinssatz von 4,95 % (vorher 5,10 %).

Kreditanträge aus der deutschen Wirtschaft nehmen die jeweiligen Hausbanken entgegen.

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