DNS-Test als Beitrag zur Bekämpfung von Betrug bei Ausfuhrerstattungen für Rindfleisch

Die Kommission will einen neuen DNS-Geschlechtstest für Rinder einführen, um den Betrug bei der Beantragung von Ausfuhrerstattungen zu bekämpfen. Für die Ausfuhr von Rindfleisch werden Erstattungen in Höhe von mehreren Mio. Euro gewährt, wobei für Fleisch männlicher Rinder beträchtlich höhere Beträge gewährt werden als für Fleisch weiblicher Rinder . Daher muss unbedingt sichergestellt sein, dass die an der Ausfuhrstelle abgegebene Erklärung über das Geschlecht der Rinder zutreffend ist. Gemäß den neuen Gemeinschaftsvorschriften, die heute in Kraft treten, soll ein neues Verfahren eingeführt werden, das von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) entwickelt wurde. Die GFS hat eine Durchführbarkeitsstudie bezüglich der zur Zeit gängigen Analyseverfahren durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Polymerasekettenreaktion (PCR) mit anschließender Gel-Elektrophorese die Anforderungen an ein schnelles, zuverlässiges Verfahren zur Geschlechtsbestimmung von Fleisch am besten erfüllt und so zuverlässig ist, dass dieses Verfahren routinemäßig angewendet werden kann.

EU-Forschungskommissar Philippe Busquin sagt dazu: „Dieses Verfahren ist eine schweres Geschütz zur Bekämpfung des Betrugs bei der Beantragung von EU-Fördermitteln. Dank der Bündelung von Know-how auf EU-Ebene ist es der EU-Spitzenforschung gelungen, einen Beitrag zur Entwicklung neuer Rechtsinstrumente für den Schutz der Verbraucher, der ehrlichen Unternehmer und der europäischen Steuerzahler zu leisten.“.
Wegen der unterschiedlichen Höhe der Ausfuhrerstattungen sind strenge Rechtsvorschriften notwendig, damit die Richtigkeit der Erklärung über das Geschlecht des Rindfleischs gemeinschaftsweit sichergestellt ist. Maßnahmen wie Interventionskäufe und Ausfuhrerstattungen wurden eingeführt, um die Marktstellung der Fleischerzeuger zu verbessern . Bei der Beschau von Ausfuhrpartien durch den Zoll wird beispielsweise geprüft, ob einzelne, stichprobeweise ausgewählte Teilstücke einzeln umhüllt sind oder nicht. Außerdem wird dabei der Inhalt eines ganzen Kartons zerkleinert und zu einer Probe homogenisiert, die dann einer Muskelfleischanteil-Bestimmung unterzogen wird. Soll jedoch das Geschlecht des Schlachttiers, von dem das Fleisch stammt, eindeutig bestimmt werden, so bedarf es einer schnellen, zuverlässigen Analysemethode.

Die zur Zeit gängigen Analysemethoden wurden daher einem von der Kommission organisierten Leistungsvergleich unterzogen, damit die geltenden Rechtsvorschriften lediglich um geringfügige technische Anforderungen ergänzt werden mussten, die von allen auf diesem Gebiet tätigen Laboratorien (Zolllabors, Ministerien usw.) zu erfüllen sind.
Die Kommission hat die zur Zeit gängigen Verfahren analysiert und die meistversprechende Technik vorgeschlagen. Auf der Grundlage einer Vorstudie wurde festgestellt, dass die PCR-Elektrophorese am besten die Anforderungen an eine schnelle, zuverlässige Geschlechtsbestimmungen von Fleisch erfüllt. 430 Blindproben wurden an acht Zolllabors verteilt; außerdem wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass die ausgewählte Methode die geforderte Zuverlässigkeit für Routineuntersuchungen aufweist. Diese Methode wurde nunmehr in die Verordnung (EG) Nr. 765/2002 aufgenommen, die am 1. Juli 2002 in Kraft tritt. Tatsächlich haben meisten Zollbüros, die auf diesem Gebiet tätig sind, dieses Verfahren bereits unlängst in ihren Labors eingeführt.
An dieser Studie haben Zolllabors aus den wichtigsten Rindfleisch exportierenden Ländern sowie die Kommission als Koordinator teilgenommen. Jedes Labor erhielt 50 Gefrierproben; 46 bis 48 davon waren Rindfleischproben, 2 bis 4 dagegen Straußenfleischproben, die der Negativkontrolle dienten. Die Geschlechtszugehörigkeit jeder Probe musste mit den entsprechenden betriebseigenen Methoden der Labors (Methode PCR-Gelelektrophorese) durchgeführt werden. Der vorgelegte Bericht musste ausführliche Unterlagen über alle Analyseschritte enthalten, von der Entnahme der Unterprobe und der Analyse bis hin zu Auswertung der Ergebnisse.

Liste der Projektteilnehmer:
State laboratory Abbotstown, Dublin, Ireland
Zolltechnische Prüf- u. Lehranstalt Hamburg, Deutschland
LGC Teddington, U.K.
Douane Laboratorium Amsterdam, Niederlande
Laboratoire des Douanes de Paris, Frankreich
Biomedisch Onderzoeksinstituut, LUC Diepenbeek, Belgien
Laboratorium der Douane en Accijnzen, Leuven, Belgien
Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle

Media Contact

Fabio Fabbi Europäische Kommission

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