Veranstaltung: Ausschuss für Betriebssicherheit zieht Bilanz

Seine Arbeit beruht auf der Betriebssicherheitsverordnung, die unter anderem die Verwendung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen regelt. In sein Tätigkeitsfeld gehören auch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung.

Zudem wird die zukünftige Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern ein Thema des ABS. Aus Anlass des Jubiläums lädt der ABS zur Veranstaltung „Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) Engagement für Sicherheit und Gesundheitsschutz – Bilanz und Ausblick“ ein. Sie findet am 16. Mai 2013 von 10.30 Uhr bis 17 Uhr im Bundespresseamt, Berlin, statt.

Die Probleme, mit denen sich der ABS befasst, sind vielschichtig. Ihre Spannbreite reicht bei Arbeitsmitteln von einfachen Werkzeugen bis hinzu komplexen Maschinen und Anlagen und schließt auch überwachungsbedürftige Anlagen ein. Mit der Fachveranstaltung informiert der ABS, dessen Geschäftsführung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liegt, über aktuelle Themenstellungen und will über zukünftige Aufgaben diskutieren.
In den Vorträgen geht es zum Beispiel um die Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, um die Bedeutung von Prüfungen und um den aktuellen Stand sowie den Weiterentwicklungsbedarf des Technischen Regelwerkes zur Betriebssicherheitsverordnung. Über die Vorträge hinaus ist ein intensiver fachlicher Austausch mit Mitgliedern des Ausschusses und dessen Unterausschüssen im Rahmen einer Podiumsdiskussion vorgesehen. Zudem besteht die Möglichkeit, an Informationsständen Näheres über die Arbeit des Ausschusses zu erfahren.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertreter der Wissenschaft, Verbände und zugelassene Überwachungsstellen. Das gesamte Programm gibt es unter www.baua.de/termine hier ist auch eine Anmeldung möglich.

Die Teilnahme ist kostenlos, die Anzahl der Plätze ist jedoch begrenzt. Anmeldungen sind bis zum 25. April bei Horst Grulke telefonisch 0231 9071-2325, oder per E-Mail an betriebssicherheit@baua.bund.de möglich.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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