Schutz für Beschäftige muss weiter verbessert werden

„Die Überwachung soll abgebaut werden“, forderte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in einem Interview mit dem Deutschlandradio. (25.02.2011) Es seien weitere Verbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz notwendig.

Im Augenblick gebe es zu allgemeine Abwägungsklauseln, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedlich auslegen. Ziel bei der Überarbeitung müsse es sein, mehr rechtliche Klarheit zu schaffen. Auf dem 12. Datenschutzkongress 2011 (18. und 19. Mai 2011, Berlin) spricht Schaar über Verbesserungspotenziale beim Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Zukunft des Datenschutzes für Unternehmen. Weitere Schwerpunkte des Kongresses sind Anforderungen an den Datenschutz bei flexiblen Arbeitsplätzen, Ortungssystemen und Cloud Computing sowie zahlreiche Erfahrungsberichte zur Umsetzung der letzten Novellierung.

Das vollständige Programm ist abrufbar unter:
www.datenschutzkongress.de

Neuregelung beim Beschäftigtendatenschutz
Einen Überblick über die Neuregelungen des neuen Beschäftigtendatenschutzes gibt Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Universität Bonn). Neben handwerklichen Schwächen geht er auch auf erste Entwicklungen bei Betriebsvereinbarungen, Rechtssicherheit bei Telekommunikation und Überwachungsvideos ein. Eine Einschätzung aus Unternehmenssicht gibt Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M. (DB Mobility Logistics AG). Der Leiter für Mitarbeiter- und Konzerndatenschutz erörtert, wie sich Datenschutz und Compliance vereinbaren lassen. In der anschließenden Podiumsdiskussion „Compliance ohne Arbeitnehmerüberwachung?“ diskutieren unter der Leitung des Vorsitzenden Dr. Ulrich Wuermeling LL.M. (Latham & Watkins LLP) Schaar, Prof. Thüsing, Roland Wolf (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Prof. Dr. Peter Wedde (Europäische Akademie der Arbeit, Goethe-Universität Frankfurt/Main) über datenschutzkonforme Arbeitnehmerüberwachung.

Datenschutz und Datensicherheit in der Praxis
Über erste Erfahrungen mit dem Paragraphen 11 des BDSG bei Auftragsdatenverarbeitung spricht Prof. Dr. Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster). Datenschutzrechtliche Probleme bei Wanderarbeitsplätzen gerade bei Smartphones, Laptop und Tablet-PC erörtert Dr. Dirk Herkströter (Vodafone D2). Dr. Markus Säugling (Kabel Deutschland) referiert über die Arten werblicher Ansprache im Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen des TMG, TKG, BDSG und UWG. „Die Informationspflicht des Paragraphen 42a BDSG ist ein Damoklesschwert für die Unternehmen. Jedoch ein Gewinn für den Datenschutz“, erklärte Günther Dorn (ehemals Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken) im Vorfeld des Datenschutzkongresses. Er spricht über seine Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Vorschrift. Die Hauptursachen unerwünschten Datenabflusses wie technische Lücken und Unachtsamkeit im Umgang mit sensiblen Daten erläutert Dirk Fox (Secorvo Security Consulting).

Extra: European Data Protection Day
Mit der tiefgreifenden Reform der europäischen Datenschutzrichtlinie befassen sich beim ersten European Data Protection Day am 17. Mai 2011 unter anderem Peter Hustinx (European Data Protection Supervisor, Belgium), Paul M. Schwartz (University of California), Dr. Ian Walden (University of London, Great Britain), Artemi Rallo Lombarte (Agencia Española de Protección de Datos, Spain), Dr. Stefan Hanloser (Allianz Global Investors AG, Germany) sowie zahlreiche weitere Experten.

Details zu dem Programm unter: www.edpd-conference.com

Pressekontakt:
Julia Batzing
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