D.A.CH-Treffen der Hochschulrektorenkonferenzen der deutschsprachigen europäischen Länder

Die jährlichen Treffen dienen der wechselseitigen Information über Entwicklungen in den drei Ländern und der Abstimmung gemeinsamer Aktivitäten, unter anderem im Europäischen Hochschulraum. An den beiden Tagen standen im Mittelpunkt der Beratungen:

die Entwicklung nationaler Qualifikationsrahmen im Zusammenhang mit der Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte Bewerber(innen), die Fortsetzung des Bologna-Prozesses nach 2010 und bilaterale Verträge im Rahmen dieses Prozesses, die Notwendigkeit einer weiteren Autonomisierung der Hochschulen und die Rolle von Hochschulräten, neue Chancen der Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft mit den Schwerpunkten Technologietransfer (Verwertung von Forschungsergebnissen) und künftige Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen der neuen Studiengänge.

Zwischen den Beteiligten bestand Einigkeit darüber, dass die weitere Öffnung der Hochschulen wirksame Verfahren der Qualitätssicherung erforderlich macht, damit die Ziele hochschulischer Ausbildung nicht verfehlt werden. Der Bologna-Prozess wurde insgesamt als Erfolg auf dem Weg zur Entstehung eines Europäischen Hochschulraums gewertet. „Besonders wichtig ist“, so HRK-Präsidentin Margret Wintermantel, „dass auch in der Schweiz und in Österreich die Zufriedenheit der Studierenden mit den Studienbedingungen gestiegen ist.“

Es werde künftig darauf ankommen, dass alle beteiligten Länder die Ziele von Lissabon und Bologna in vergleichbarer Weise umsetzen und wichtige Bestandteile der Reformen wie die Erhöhung der Studierendenmobilität etc. auch tatsächlich erreicht werden. Es werde im Übrigen verabredet, die wechselseitigen Äquivalenzabkommen an den Bologna-Prozess anzupassen

Zum Thema der Hochschulsteuerung wurde die Frage erörtert, inwiefern die Hochschulautonomie durch „Aufsichtsräte“ (Hochschulräte etc.) dann besser gesichert werde, wenn eher Shareholders und weniger Stakeholders Mitglieder von Hochschulräten sind.

Es wurde insofern für wesentlich gehalten, dass die Geldgeber, die Steuerzahler, Entscheidungsträger sind und nicht wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen Unternehmer in der Funktion als Hochschulratsvorsitzende zu Dienstvorgesetzten der Hochschulleitungen werden, ohne selbst für die Finanzierung der Hochschule Verantwortung zu tragen. Gemeinsamkeiten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zum Beispiel im Sinne strategischer Partnerschaften, aber auch ungelöste Problemfelder wie die Beteiligung von Unternehmen an der Grundfinanzierung wissenschaftlicher Einrichtungen im Falle von Auftragsforschung standen im Mittelpunkt der Erörterungen zum Komplex der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Dazu gehörte auch die außerordentlich bedeutsame Frage, in welcher Form die Wirtschaft oder auch der öffentliche Dienst ihre Verantwortung zur Beschäftigung von Bachelorabsolventen wahrnehmen werden, nachdem die damit verbundene Studienzeitverkürzung insbesondere immer wieder von diesen Arbeitgebern gefordert wurde.

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