Neues Vergaberecht: Gesetzliche Krankenversicherungen müssen Verträge ausschreiben
Die neuen Regelungen für die Vergabepraxis im Leistungsbereich der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV) stehen im Mittelpunkt einer Konferenz von IIR Deutschland vom 22. bis 24. Oktober 2007 in Berlin.
Es ist ein erklärtes Ziel der Gesundheitsreform, dass Krankenkassen ihre Ausgaben künftig senken, indem sie Verträge mit Pharma- und Hilfsmittelproduzenten ausschrei-ben und die Anbieter so in einen Preiswettbewerb zwingen. Nun müssen sie laut Be-schluss des Bundeskartellamts vom 9. Mai 2007 das Vergaberecht ab den vorgeschrie-benen Schwellenwerten anwenden. Wurden Ausschreibungen wegen ihrer Komplexität von vielen Krankenkassen bisher vermieden, werden sie nach Expertenmeinung die Märkte bald grundlegend verändern.
Welche Ausschreibungsverpflichtungen bei einzelnen Verträgen bestehen und wie gesetzliche Krankenkassen Vergaben erfolgreich und rechtskonform durchführen können, zeigen neun Experten auf der IIR-Konferenz „Ausschreibungen in der GKV“.
Till-Christian Hiddemann, GKV-Referatsleiter im Bundesministerium für Gesundheit, wird berichten, welche Vorgaben zu einzelnen Ausschreibungspflichten im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) festgelegt sind. Das Spannungsfeld zwischen Sozial- und Vergaberecht bei der Ausschreibung von Einzelverträgen erörtert Hilde Tittelbach, Leiterin der Vergabestelle der Techniker Krankenkasse. Welche Konsequen-zen Ausschreibungen auf das Vertragsgeschäft haben und mit welchen Besonderheiten bei kassenübergreifender Zusammenarbeit zu rechnen ist, zeigt Thomas Ballast, Leiter Versorgungsoptimierung beim Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK).
Der Rechtsanwalt Dr. Stefan Pooth erläutert die Vorgaben der EU und die Neuregelun-gen des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen); sein Kollege Dr. Clemens Antweiler widmet sich dem vergaberechtlichen Rechtsschutz oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte.
Der zweite Konferenztag greift die Herausforderungen in der Ausschreibungspraxis auf: Dr. Jürgen Bleil, Justiziar bei der AOK Baden-Württemberg, beschäftigt sich in seinem Vortrag mit Ausschreibungen von Arzneimittelrabattverträgen. Von den Erfahrungen aus Rabattverhandlungen seitens der pharmazeutischen Industrie berichtet Dr. Christian Schallermair, Manager Health Care bei Merck Pharma.
Mit Carla Grienberger, Referatsleiterin Hilfsmittel und Medizinprodukte beim IKK-Bundesverband, können sich die Teilnehmer über die Umsetzung der Vorgaben für Ausschreibungen im Hilfsmittelsektor austauschen. Welche Ausschreibungspflichten bestehen für komplexe sektorenübergreifende Verträge, insbesondere der Integrierten Versorgung? Diese Frage können die Teilnehmer zum Abschluss mit Rechtsanwalt Peter Klink diskutieren.
Moderiert wird die Konferenz von Peter Litzinger, der bei der AOK Hessen für die hessische Hilfsmittelabteilung und den Bereich Arzneimittel zuständig ist.
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