Warum Raider Twix heißen muss

Mit einer groß angelegten Kampagne wurde vor einigen Jahren der neue Name eines europaweit bekannten Schokoriegels am Markt eingeführt. „Aus Raider wird Twix“ lautete der Slogan, der die Kunden ob des gleichen Inhalts verwunderte. Marketingexperten indes war der Grund schnell klar. „Raider“ bedeutet im Englischen so viel wie „Plünderer“ oder „Räuber“, ein Name, der für die geplante weltweite Vermarktung des Produkts wenig geeignet schien. „Einen wirklich guten, zugkräftigen Markennamen zu finden und dabei im rechtlichen Rahmen zu bleiben, ist eine Kunst für sich“, weiß Prof. Dr. Volker Michael Jänich von der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Wie man einen solchen Namen erfolgreich bildet, welche Typen und welche etwaigen Hindernisse es bei seiner Eintragung gibt, sind einige der Themen des 3. Jenaer Markenrechtstags am 12. und 13. Juli in Jena. Rund 50 Wissenschaftler und Anwälte, dazu Markenspezialisten von Industrie und Verwaltung aus ganz Deutschland werden zu der von der Friedrich-Schiller-Universität, dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie der Forum-Institut für Management GmbH gemeinsam veranstalteten Fachtagung erwartet. Dabei dreht sich alles um aktuelle Entwicklungen und die neueste Rechtsprechung im Markenrecht. Die Frage, ob sich „Post“ nur die „Deutsche Post AG“ nennen darf, wird dabei ebenso zur Debatte stehen wie die Haftung für Markenverletzungen im Internet. „Da gibt es innerhalb Europas noch erhebliche Unterschiede“, weiß Jänich, der Jenaer Inhaber des Gerd Bucerius-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht mit deutschem und internationalem Gewerblichen Rechtsschutz.

Gleiches gelte für Produktpiraterie. Während in Deutschland der Besitz eines gefälschten Markenartikels, etwa einer Armbanduhr, für den eigenen Bedarf nicht strafbar sei, würden andere Länder, beispielsweise Italien, „mit teils drastischen Strafen, die denen bei Diebstahl gleichkommen, dagegen angehen“. Dahinter stecke aber auch der Gedanke der Prävention. „Allerdings bleibt die Frage, wie man das Recht durchsetzen kann. Da gibt es noch großen Diskussionsbedarf“, sagt der Jenaer Markenrechtsexperte.

Der aus der Produktpiraterie resultierende volkswirtschaftliche Schaden lasse sich nur schwer beziffern. Die kursierenden Zahlen seien „mit ausgesprochener Vorsicht zu genießen“. Laut Weltzollorganisation entstanden den Markeninhabern alleine im vergangenen Jahr weltweit Verluste in Höhe von 120 Milliarden Euro, die Bundesregierung spricht gar von rund 350 Milliarden Euro. Genauere Zahlen könnte nach Ansicht von Prof. Jänich eine Studie erbringen, die die Weltorganisation zum Schutz geistigen Eigentums in Auftrag gegeben hat.

„Eine Möglichkeit, Produktpiraterie vorzubeugen, ist das Anmelden einer Marke“, betont der Jenaer Jurist. Obwohl mit cirka 300 Euro im Vergleich zu einem Patent, bei dem schnell Kosten von 10.000 Euro anfallen könnten, relativ preiswert, würden vor allem kleinere Unternehmen dies scheuen. Dennoch erhielt das Deutsche Patent- und Markenamt in München 2006 rund 80.000 Markenanmeldungen und lag damit wiederum auf dem Niveau des Vorjahres.

Der 3. Jenaer Markenrechtstag bietet den Experten jedoch nicht nur theoretisch Neuestes auf diesem Gebiet. Bei Führungen durch das Jenaer Archiv des Deutschen Patent- und Markenamtes und durch das Carl Zeiss-Werk sowie am Beispiel von Markenpraxis und -geschichte der Schott AG lernen sie auch die praktische Seite kennen.

Kontakt:
Prof. Dr. Volker Michael Jänich
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Str. 3
07743 Jena
Tel.: 03641 / 942110
E-Mail: v.jaenich[at]recht.uni-jena.de

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Uschi Lenk idw

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