Umsatzsteuer nach der EU-Erweiterung

EUROFORUM-Seminar: „Umsatzsteuer in der EU“ 15. Juni 2004, Köln und 14. Juli 2004, München

Mit ihrem Beitritt zur europäischen Union zum 1. Mai 2004 müssen die zehn Beitrittsstaaten das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfristen einführen. Auch der Einfluss der Europäischen Gemeinschaft auf das deutsche Umsatzsteuerrecht nimmt zu, denn die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer muss umgesetzt werden. Mit dem von Finanzminister Hans Eichel geplanten Wechsel des Umsatzsteuersystems zu einem Ist-System soll bis 2006 eine weitere Anpassung an die 6. EG-Richtlinie folgen.

Das EUROFORUM-Seminar „Umsatzsteuer in der EU“ (15. Juni 2004 in Köln und 14. Juli 2004 in München) stellt die aktuelle Mehrwertsteuer-Gesetzeslage in den neuen Beitrittsländern vor und zeigt, inwieweit sich deutsche Unternehmen, die im Waren- und Dienstleistungsfluss mit den neuen EU-Nachbarn stehen, von der Umsatzsteuer befreien können. Denn je nachdem, ob ein Staat zur Europäischen Gemeinschaft gehört oder nicht, treten unterschiedliche Besteuerungsfolgen auf.

Seit dem 01. Mai 2004 müssen die Unternehmen in den Beitrittsländern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) vorweisen. Die Bedeutung der UST-ID-Nr. bei der Umsatzbesteuerung greift das EUROFORUM-Seminar ebenso auf wie die Gestaltung von Werklieferverträgen und Reverse-Charge-Verfahren. Praxisnah erarbeiten Matthias Feldt (ThyssenKrupp AG), Jens Keese (Volkswagen AG) sowie Nicole Looks und Ursula Slapio von KPMG Deutsche Treuhand- Gesellschaft AG gemeinsam mit den Teilnehmern die Umsatzsteuerbedingungen in den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie die umsatzsteuerlichen und zollrechtlichen Konsequenzen ausländischer Konsignationslager. Die optimale Gestaltung innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte ist ein weiteres Thema. Erste praktische Erfahrungen der Referenten mit Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik stehen bei allen Themen im Fokus.

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Yvonne Traxel
Senior-Konferenz-Managerin
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