Rechtsfragen des Internet-Fernsehens

Der Leiter des Schwerpunkts, Prof. Dr. Johannes Weberling erläutert dazu: „Die rasche Fortentwicklung der technischen Möglichkeiten auf dem Telekommunikationssektor hat dazu geführt, dass mittlerweile jeder Interessierte mit überschaubarem finanziellen Aufwand ein selbst produziertes TV-Programm ausschließlich über das Internet anbieten kann.

Die neuen technischen Möglichkeiten bieten insbesondere für regionale Zeitungsverlage die Möglichkeit, mit dem bei ihnen bereits vorhandenen Nachrichten- und Informationsfundus wieder internetaffine Bevölkerungsgruppen erreichen zu können, die ihnen als Mediennutzer in den vergangenen zehn Jahren an das Web 1.0 verloren gegangen sind, und damit interessante Ansätze für eine künftige crossmediale Gesamtstrategie zu haben, die den Rückgang der Printauflagen kompensieren könnte“.

Und weiter: „Dem derzeit vorliegenden „Dritten Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten“ in der Fassung der Überarbeitung vom 27. Juni 2007 zufolge vertritt die überwiegende Zahl der Landesmedienanstalten derzeit die Auffassung, dass es sich beim Internet-Fernsehen (IP-TV) um zulassungspflichtige Rundfunkangebote handelt, wenn bei diesen eine Zahl von 500 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten überschritten werde. Dies würde bedeuten, dass für jedes IP-TV-Portal einer Tageszeitung mit mehr als 500 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten nicht nur das aufwendige und teure Lizensierungsverfahren zu betreiben wäre, sondern diesem Angebot auch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich zuzustimmen hätte.

Die Konsequenz wäre, dass diese unternehmerische Option für die überwiegende Zahl der Zeitungsverlage wegen des damit verbundenen großen bürokratischen Aufwands unattraktiv wäre“. Es sei jedoch zumindest fraglich, ob IP-TV in unserer derzeit geltenden Rundfunkrechtsordnung in Deutschland als Rundfunk einzustufen ist und ob unabhängig davon unsere Verfassung in diesem Fall überhaupt eine Lizenzierungspflicht in dem geforderten Umfang verlangt, so Weberling.

Im Rahmen des Projekts „Rechtsfragen des Internet-Fernsehen (IP-TV)“ des Studien- und Forschungsschwerpunkts Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) haben Prof. Dr. Christian von Coelln, Universität zu Köln, Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), sowie Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke, Berlin, die verschiedenen Aspekte der rechtlichen Qualifizierung und Einordnung des Internet-Fernsehen untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden auf dem öffentlichen Symposium am 12. Juni 2008 vorgestellt und diskutiert sowie anschließend veröffentlicht.

Media Contact

Annette Bauer idw

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