Die Zukunft der Mediation in Deutschland

Zur Tagung „Die Zukunft der Mediation in Deutschland“ werden am 15. und 16. Februar mehr als 300 Anwälte, Richter und Wissenschaftler an der Universität Jena erwartet

Wenn zwei sich streiten, droht der Gang zum Gericht. Das jedenfalls ist bis heute in Deutschland übliche Praxis: Die meisten Rechtsstreitigkeiten werden hierzulande vor Gericht entschieden. „Auch wenn dies in vielen Fällen unnötig ist“, sagt Prof. Dr. Hannes Unberath von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dies belege die hohe Zahl der vor Landgerichten geschlossenen Vergleiche, die deutlich höher sei als die der streitigen Urteile. Die Folge: lang andauernde Verfahren, lange Wartezeiten und hohe Kosten.

„Es wäre besser, unnötige Prozesse von vornherein zu vermeiden“, ist Prof. Unberath überzeugt, der den Jenaer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung innehat. In zahlreichen Modellprojekten werde deshalb derzeit erprobt, wie Elemente der „Mediation“ – der gütlichen Einigung zwischen den Streitparteien durch einen neutralen Dritten – in gerichtliche Verfahren eingebaut werden können. „Die Erfolge dieser Versuche sind viel versprechend“, sagt Prof. Unberath.

Die konkreten Einsatzmöglichkeiten dieser Art der Streitbeilegung stehen im Mittelpunkt der Tagung „Die Zukunft der Mediation in Deutschland“, die am 15. und 16. Februar an der Universität Jena stattfindet (Campus, Hörsaal 2). Die Tagung richte sich an all jene, die in Bereichen arbeiten, in denen die Mediation sinnvoll eingesetzt werden kann: das allgemeine Zivilrecht, das Wirtschaftsrecht und das Familienrecht. „Wir wollen vor allem Anwälte, Unternehmens- und Versicherungsjuristen sowie Angehörige psychosozialer Berufe erreichen“, so Prof. Unberath, der die Tagung gemeinsam mit seinem Kollegen Prof. Dr. Reinhard Greger (Universität Erlangen-Nürnberg) organisiert.

Inhaltlich gehe es beispielsweise um aktuelle Gesetzgebungsverfahren. So befindet sich derzeit eine Mediationsrichtlinie der EU in Vorbereitung. Auch der deutsche Gesetzgeber, so die Erwartung der Experten, werde in nächster Zeit reagieren. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Februar 2007 deutlich gemacht, dass die einverständliche Konfliktlösung „auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig (ist) gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“.

Doch obwohl die einvernehmliche Konfliktlösung in der Rechtspolitik mittlerweile zu einem Leitmotiv geworden ist, bestehen immer noch erhebliche Wissensdefizite und Akzeptanzprobleme in Sachen Mediation. „Hier wollen wir mit unserer Tagung ansetzen“, so Unberath. Neben Vorträgen zum allgemeinen Wert der Mediation für die Justiz stehen während der Tagung, zu der sich bereits mehr als 300 Teilnehmer angemeldet haben, vor allem Erfahrungsberichte aus der Praxis und eine Podiumsdiskussion auf dem Programm.

Die Jenaer Tagung steht unter der Schirmherrschaft von Thüringens Justizminister Harald Schliemann und wird von der D. A. S. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG mitgetragen.

Weitere Informationen zu Referenten und Themen sowie das komplette Programm der Tagung sind zu finden unter: http://www.rewi.uni-jena.de/mediationstagung.html.

Kontakt:
Prof. Dr. Hannes Unberath
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942160
E-Mail: mediation[at]uni-jena.de

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Dr. Ute Schönfelder idw

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