Autonomes Fahren wirft viele Fragen auf

Ein regennasser Tag, das Auto bremst und rutscht auf dem glatten Belag gegen ein Verkehrsschild. Doch einen Fahrer, der ein Warndreieck aufstellen könnte, gibt es nicht. Wer übernimmt die Verantwortung für den Unfall?

„Das autonome Fahren wirft noch viele Fragen auf“, sagt Apl. Prof. Dr. Jutta Stender-Vorwachs von der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Prof. Dr. Bernd H. Oppermann deutschlandweit das erste Buch zu den juristischen Aspekten des Themas herausgegeben hat: Autonomes Fahren. Rechtsfolgen, Rechtsprobleme, technische Grundlagen. München 2017.

Gemeinsam mit weiteren Autorinnen und Autoren der Juristischen Fakultät beleuchten sie das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven. Ein Beitrag von Prof. Dr.-Ing. Bernardo Wagner, Fakultät für Elektrotechnik und Informatik, zu dem was zurzeit technisch möglich ist, rundet das Thema ab.

Zurzeit dürfen Autos in Deutschland nicht ohne Fahrer unterwegs sein. Auch die zahlreichen Fahrerassistenzsysteme, die zum Teil bereits in Autos installiert sind, entbinden die Fahrerinnen und Fahrer nicht von ihrer Verantwortung.

„Der Fahrer muss eingreifen können“, sagt Jutta Stender-Vorwachs. Die Verantwortung lasse sich nicht einfach auf den Programmierer der Geräte delegieren, und die Pflicht zur Aufmerksamkeit bleibe weiterhin bestehen. Das Straßenverkehrsgesetz sei jüngst entsprechend erweitert worden.

Neben der Frage, wer im Schadensfall verantwortlich ist, gibt es noch weitere offene Fragen. Eine sogenannte Dilemmasituation etwa stellt einen Fahrer vor die Entscheidung, was schlimmer ist: Falls beispielsweise die Bremse versagt, soll er das Auto in Richtung eines anderen, voll besetzten Fahrzeugs steuern oder in eine Menschenmenge hinein?

Diese Entscheidung darf laut Prof. Stender-Vorwachs nicht nur aus moralischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen nicht einfach einem Programmierer überlassen werden, da die möglichen Opfer auf diese Weise zum bloßen Objekt degradiert würden. Die Abwägung von Leben gegen Leben, aber auch der Einsatz eines Zufallsgenerators, der die Entscheidung übernimmt, seien verfassungswidrig.

Einer von vielen weiteren ungeklärten Aspekten sei der Datenschutz, berichtet die Juristin weiter. Schon jetzt seien viele Autos, insbesondere durch die GPS-Systeme, regelrechte Datensammler. Bei vollautomatisierten Fahrzeugen käme noch die Nutzung von Kamerasystemen hinzu, die neben Verkehrsteilnehmenden auch Unbeteiligte aufzeichnen.

Hier greift bereits eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur „Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug“, nach der die Speicherung und Nutzung auf das erforderliche Maß zu beschränken ist. Zudem dürfen die Daten nur im Zusammenhang mit Rechtsansprüchen an Dritte weitergegeben und müssen nach sechs Monaten gelöscht werden.

Eine interdisziplinär ausgerichtete Fachtagung widmet sich dem Thema am 28. November 2017 im Lichthof. Wer sich für die Fachtagung interessiert, kann sich unter autonomes-fahren@jura.uni-hannover.de an Hans Steege, Mitarbeiter beim Institut für Internationales Recht, wenden oder sich im Internet informieren: http://www.jura.uni-hannover.de/autonomes-fahren-2017

Hinweis an die Redaktion:
Für weitere Informationen steht Ihnen apl. Prof. Dr. Jutta Stender-Vorwachs LL.M. (UVirg./USA), Institut für Internationales Recht an der Leibniz Universität Hannover, unter Telefon +49 511 762 8205 oder per E-Mail unter jutta.stender-vorwachs@jura.uni-hannover.de gern zur Verfügung.

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Mechtild Freiin v. Münchhausen idw - Informationsdienst Wissenschaft

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