Zerstörung von Lebensräumen vermeiden

Auch der Luchs steht auf der Liste der geschützten Arten. Das Umweltschadensgesetz schützt seinen Lebensraum. FH Bingen, Ludger Nuphaus<br>

Wie kann ein Unternehmen Beeinträchtigungen von Lebensräumen vermeiden und sein Haftungsrisiko in diesem Bereich vermindern? Ein neues Forschungsprojekt des IESAR-Instituts der Fachhochschule Bingen geht dieser Frage nach. Es bearbeitet die praktische Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/25/EG) und deren Auswirkungen auf Unternehmen. Diese Richtlinie wurde 2007 als Umweltschadensgesetz in nationales Recht umgesetzt.

„Mit der Einführung des Umweltschadensgesetzes besteht erstmals eine öffentlich-rechtliche Grundlage für die Haftung an Naturgütern. Das Gesetz weitet die bisherige Verantwortung für Unternehmen und Vollzugsbehörden aus“, erläutert Projektleiter Professor Dr. Gerhard Roller. Im Zuge des Forschungsprojektes soll ein Leitfaden entstehen, der Unternehmen unterschiedlicher Branchen helfen wird, ihr Haftungsrisiko besser einzuschätzen.

Ende Mai 2011 wurde das Vorhaben bei einem Auftaktworkshop in Bingen diskutiert. Vertreter von Unternehmen, Verbänden und Behörden berichteten von ihren Erfahrungen nach drei Jahren Umweltschadensgesetz. Dabei fand das Forschungsvorhaben großen Anklang und die Teilnehmer lieferten viele Anregungen für den geplanten Leitfaden. „Die Aussagen und eine erste Bestandsaufnahme zeigen, dass noch große Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung des Umweltschadensgesetzes bestehen. So ist offen, welche Branchen betroffen sind, wie ein Biodiversitätsschaden erfasst und bewertet wird, welche Folgen sich daraus ergeben und wie groß das Haftungsrisiko ist“, stellte Professorin Dr. Elke Hietel fest.

An einem Modellbeispiel erläutert Dr. Roller die Bedeutung des Umweltschadensgesetzes: Wenn ein Arbeiter mit dem Bagger ein Geländeteil einebnen soll, auf dem sich entgegen dem zugrunde liegenden Plan ein Biotop aus alten Bäume und einem Teich mit Fröschen befindet, sei Vorsicht angebracht. Ohne Klärung mit dem Vorgesetzten hätte der Arbeiter für den Umweltschaden durch die Beseitigung des Biotops haften müssen. Für die Behebung des Schadens hätten leicht Kosten im fünfstelligen Bereich entstehen könnten. Im Gesetz heißt es, wer im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit bestimmte Tiere, Pflanzen oder Lebensräume zerstört, müsse im schlimmsten Fall Schadensersatz zahlen.

„Ähnlichen Schäden wollen wir mit dem Leitfaden vorbeugen“, sagte Roller. Deshalb sei es Ziel des Forschungsprojektes, eine bessere Umsetzung des Umweltschadensgesetzes zu ermöglichen und dadurch einen Beitrag zum Schutz der Biodiversität zu leisten.

Das Forschungsprojekt wird vom Bundesministerium für Forschung und Bildung gefördert und hat eine Laufzeit von eineinhalb Jahren. Die Untersuchungen werden unter der Leitung der Landschaftsökologin Dr. Elke Hietel und des Umweltjuristen Dr. Gerhard Roller im Institut IESAR der Fachhochschule Bingen durchgeführt.

Ansprechpartner:
Institute for Environmental Studies and Applied Research (IESAR)
Prof. Dr. Elke Hietel, FH Bingen, Tel.: 06721 409 239, e.hietel@fh-bingen.de
Prof. Dr. Gerhard Roller, FH Bingen, Tel.: 06721 409 363, roller@fh-bingen.de
Andrea Eberlein, FH Bingen, Tel.: 06721 919 315, eberlein@fh-bingen.de

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Vera Hamm idw

Weitere Informationen:

http://www.fh-bingen.de

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