Gefahrstoffe ermitteln und beurteilen mit der IFA-Gefahrstoffliste

Vorschriften und Regeln zu Gefahrstoffen am Arbeitsplatz werden immer zahlreicher; ebenso zahlreich sind die Quellen, in denen sie zu finden sind. Die neue Gefahrstoffliste des IFA (ehemals BGIA) hilft dem Arbeitsschutzpraktiker den Überblick zu behalten.

Sie enthält Luftgrenzwerte und biologische Grenzwerte, informiert über deren Herkunft, Einstufung und Kennzeichnung, gibt Hinweise zur Gefahr der Sensibilisierung durch die genannten Stoffe und zu ihrer Aufnahme über die Haut, geht auf ärztliche und medizinische Vorgaben ein, beschreibt Messverfahren und verweist auf wesentliche in Deutschland geltende Verordnungen, Richtlinien und Regeln für Gefahrstoffe.

Die Gefahrstoffliste ist damit ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber laut Gefahrstoffverordnung in seinem Betrieb durchführen muss.

Die Gefahrstoffliste wurde im Dezember 2009 erstellt und erscheint deshalb noch unter der alten Bezeichnung BGIA-Report. Sie enthält aber die maßgeblichen Vorgaben für das Jahr 2010. Die Gefahrstoffliste kann unter www.dguv.de/ifa/gefahrstoffliste heruntergeladen oder als Druckfassung über ifa-info@dguv.de kostenlos bestellt werden.

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Stefan Boltz idw

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