Forschungsprojekte tragen zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten bei

Die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) stammt ursprünglich aus Nordamerika und hat sich bereits in weiten Teilen Europas ausgebreitet. Ihre Pollen sind aggressive Allergie-Auslöser. Foto: Klaus-Dieter Sonntag,fotoplusdesign.de/ UFZ

In der EU und den angrenzenden europäischen Ländern kommen rund 12.000 gebietsfremde Arten vor, von denen geschätzte 10 bis 15 Prozent als invasiv gelten. Das heißt, diese invasiven Arten verdrängen einheimische Arten, beeinträchtigen funktionierende Ökosysteme oder verursachen ökonomische Schäden.

Da es inzwischen sehr viele invasive gebietsfremde Arten gibt, muss die Politik Prioritäten setzen. Bis zum 2. Januar 2016 soll dazu die so genannte „Unionsliste“ erstellt werden für Arten, von denen länderübergreifende Gefahren ausgehen. Voraussetzung für die Aufnahme in diese Liste ist, dass die entsprechende Art in mindestens drei EU-Staaten als „invasiv gebietsfremd“ eingestuft wird.

Eine wichtige Vorarbeit hat hier das EU-Projekt DAISIE geleistet. Zwischen 2005 und 2008 haben die Forscher eine Datenbank erstellt, die inzwischen detaillierte Informationen zu 12.122 Arten sowie 2.440 Experten zu biologischen Invasionen in Europa enthält.

Außerdem wurde auch eine Liste der 100 problematischsten Arten erstellt – inklusive Vorkommen und Risikobewertung. Die EU und ihre Mitgliedsländer stehen jetzt vor der Herausforderung, zu entscheiden, welche davon in die Unionsliste übernommen werden sollen. Dabei dürfen sie aber nicht bei einer reinen Risikobetrachtung stehenbleiben, sondern müssen auch den Nutzen von Arten und regionale Aspekte einbeziehen.

„Eine Art, die zum Beispiel in Norwegen ein Problem sein kann, muss dies im Süden Italiens dagegen nicht sein. Es wird nicht leicht, sich auf einen europaweiten Nenner zu einigen und trotzdem die regionalen Bedingungen bei der Abschätzung der gesundheitlichen, ökonomischen und ökologischen Gefahren zu berücksichtigen“, schätzt der Biologe Dr. Stefan Klotz vom UFZ ein.

In der europäischen Regelung sieht er trotzdem einen großen Schritt in die richtige Richtung, da europäische Länder vergleichsweise klein sind. Rein nationale Konzepte können deshalb nicht effektiv sein, da die Arten bekanntermaßen nicht an den Grenzen halt machen.

Konsequenzen bis hin zum Blumenbeet oder dem Wohnzimmeraquarium

Im Gegensatz zu einer Richtlinie, die nur den Rahmen vorgibt und erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, gilt die neue Verordnung direkt seit Jahresbeginn in allen Mitgliedstaaten. Unmittelbare Rechtsfolgen ergeben sich aber erst, wenn die Unionsliste erarbeitet ist.

„Die Unionsliste ist das Schlüsselelement der Verordnung. Sobald die Liste vorliegt, gelten für die dort gelisteten Arten umfassende Besitz- und Vermarktungsverbote. Außerdem ergeben sich für die Mitgliedstaaten Verpflichtungen, nicht nur diese Verbote durchzusetzen, sondern auch weitergehende Management- und Beseitigungsmaßnahmen zu treffen, sofern dies mit angemessenem Aufwand möglich ist“, unterstreicht der Umweltjurist Prof. Wolfgang Köck vom UFZ Konsequenzen, die vor allem den kommerziellen Handel treffen werden. Für Privatpersonen mit Haustieren gilt eine Übergangsregelung.

Sie dürfen ihr Haustier, auch wenn es auf der Unionsliste geführt wird, bis zum Ende der natürlichen Lebensdauer behalten, sofern alles getan wird, um eine Fortpflanzung oder ein Entkommen auszuschließen. Prof. Köck sieht die größten Probleme bei der Einbeziehung von Nutzenerwägungen in die Risikobewertung; denn die Wissenschaft hat sich bisher im Wesentlichen auf die Risikoseite konzentriert. Für die Nutzenseite fehlt es demgegenüber an einer systematischen Wissensaufbereitung, so dass der Prozess der Listenerstellung sehr kompliziert werden könnte.

Wissenschaftsbeteiligung als ein zentrales Element

„Die Beteiligung der Wissenschaft ist wichtig, damit eine angemessene Wissensgrundlage zur Verfügung steht, um die von invasiven gebietsfremden Arten verursachten Probleme lösen zu können“, erkennt die neue Verordnung explizit an und sieht die Etablierung eines wissenschaftlichen Forums vor, um Forscher mit einzubinden – z.B. für die Erstellung und Aktualisierung der Unionsliste, für Risikobewertungen oder Dringlichkeitsmaßnahmen.

Ein erstes Treffen dazu hat im Januar im spanischen Sevilla stattgefunden. Bereits jetzt hat sich die Beratung durch die Wissenschaft gelohnt: „Es war ursprünglich einmal geplant, die Liste der Arten, die aktiv bekämpft werden sollen, auf 50 Arten zu beschränken“, berichtet Biologe Prof. Ingolf Kühn vom UFZ.

„Nach Protesten aus der Wissenschaft sind diese Pläne dann aber wieder fallengelassen worden. Es ergibt einfach keinen Sinn, willkürlich eine Zahl festzulegen bevor die Mitgliedsstaaten nicht ihre Informationen abgeliefert haben. Außerdem können sich Ökosysteme sehr dynamisch entwickeln. Wir müssen daher auch in Zukunft flexibel auf die aktuellen Entwicklungen reagieren können.“

Vorsorge ist billiger als Nachsorge

Die neue Verordnung ist keine reine Bekämpfungsverordnung, sondern hat einen starken präventiven Charakter, da Arten, wenn sie sich erst einmal etabliert haben, kaum oder nur mit hohen Kosten noch zu bekämpfen sind. Daher sollen vorrangig Arten in die Liste aufgenommen werden, die noch nicht in der EU vorkommen oder erst am Anfang stehen, aber ein großes Gefahrenpotenzial besitzen.

Beim berüchtigten Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) oder der allergieauslösenden Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) rechnen Experten deshalb nicht damit, dass diese auf der Unionsliste landen werden, da die Kosten einfach zu hoch wären.

„Aussichtsreiche Kandidaten“ sind bisher mehrere Arten, die bereits in einer früheren Naturschutzverordnung enthalten waren und daher in der neuen Verordnung explizit genannt werden. Dazu zählen Schönhörnchen (Callosciurus erythraeus) aus Asien sowie Grauhörnchen (Sciurus carolinensis), Fuchshörnchen (Sciurus niger), Schwarzkopfruderenten (Oxyura jamaicensis), Ochsenfrösche (Rana catesbeiana), Zierschildkröten (Chrysemys picta) und Rotwangen-Schmuckschildkröten (Trachemys scripta elegans), die alle aus Nordamerika stammen.

Auf die Naturschutzbehörden kommt anschließend einiges an Arbeit zu: Sie müssen innerhalb von eineinhalb Jahren die Wege ermitteln, auf denen die geächteten Arten in die EU eingeschleppt werden, Aktionspläne aufstellen und ein Überwachungssystem etablieren. Gleichzeitig soll so der Informationsaustausch verbessert und eine Art „Frühwarnsystem“ entstehen, damit noch nicht betroffene Regionen rechtzeitig reagieren können.

Mit der neuen EU-Verordnung wird ein zentrales Element der 2011 verabschiedeten EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität umgesetzt. Die Verordnung wird in den kommenden Jahren weitreichende Konsequenzen haben für Behörden, Händler bis hin zum Endverbraucher, denn sie setzt ehrgeizige Ziele zur Lösung von Problemen, die die zunehmende Globalisierung für die Natur mit sich bringt.
Tilo Arnhold

Publikation:
VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R1143&from…
http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/index_en.htm

Weitere Informationen:
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ)
Dr. Stefan Klotz, Prof. Dr. Ingolf Kühn
Department Biozönoseforschung
Telefon: 0345-558-5302, -5311
http://www.ufz.de/index.php?de=14699
http://www.ufz.de/index.php?de=821
und
Prof. Dr. Wolfgang Köck
Department Umwelt- und Planungsrecht
Telefon: 0341-235-1232
http://www.ufz.de/index.php?de=1777
oder über
Tilo Arnhold, Susanne Hufe (UFZ-Pressestelle)
Telefon: 0341-235-1635, -1630
http://www.ufz.de/index.php?de=640

Weiterführende Links:
Datenbank des EU-Forschungsprojektes DAISIE (Delivering Alien Invasive Species Inventories for Europe):
http://www.europe-aliens.org/
European Alien Species Information Network
http://easin.jrc.ec.europa.eu/
Forschungsprojekt INVASION (Evolutionäre, ökologische und gesellschaftliche Konsequenzen biologischer Invasionen, Teilprojekt 4: Rechtliche und sozioökonomische Aspekte)
http://www.ufz.de/index.php?de=16302

UFZ-Thema des Monats „Biodiversität und Verkehr“: http://www.ufz.de/index.php?de=19324

Empfehlungen zur Bewertung eingeschleppter Arten (Pressemitteilung vom 18. Dezember 2014)
http://www.ufz.de/index.php?de=33434
Globalisierung belastet kommende Generationen mit biologischen Invasionen (Pressemitteilung vom 20. Dezember 2010)
http://www.ufz.de/index.php?de=20893
Reichtum ist ein größeres Risiko als der Klimawandel (Pressemitteilung vom 16. Juni 2010)
http://www.ufz.de/index.php?de=19723
Europas Pflanzenwelt verarmt (Pressemitteilung vom 8. Dezember 2009)
http://www.ufz.de/index.php?de=19137
Ökologen bringen Preisschilder bei invasiven Arten an (Pressemitteilung vom 22. April 2009)
http://www.ufz.de/index.php?de=18001
Anzahl fremder Pflanzen in Europa deutlich gestiegen (Pressemitteilung vom 16. September 2008)
http://www.ufz.de/index.php?de=17176

Videos:
Per Anhalter um die Erde – Pflanzen erobern neue Länder. Prof. Dr. Ingolf Kühn im Campus TALK von ARD-alpha:
http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/alpha-campus/campus-talks/campus-…
UFZ-Video „Invasion der Minke“
http://www.youtube.com/watch?v=HyfWvy3QtwM

Im Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) erforschen Wissenschaftler die Ursachen und Folgen der weit reichenden Veränderungen der Umwelt. Sie befassen sich mit Wasserressourcen, biologischer Vielfalt, den Folgen des Klimawandels und Anpassungsmöglichkeiten, Umwelt- und Biotechnologien, Bioenergie, dem Verhalten von Chemikalien in der Umwelt, ihrer Wirkung auf die Gesundheit, Modellierung und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen. Ihr Leitmotiv: Unsere Forschung dient der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und hilft, diese Lebensgrundlagen unter dem Einfluss des globalen Wandels langfristig zu sichern. Das UFZ beschäftigt an den Standorten Leipzig, Halle und Magdeburg mehr als 1.100 Mitarbeiter. Es wird vom Bund sowie von Sachsen und Sachsen-Anhalt finanziert. http://www.ufz.de/

Die Helmholtz-Gemeinschaft leistet Beiträge zur Lösung großer und drängender Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch wissenschaftliche Spitzenleistungen in sechs Forschungsbereichen: Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Schlüsseltechnologien, Struktur der Materie sowie Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist mit 35.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 18 Forschungszentren und einem Jahresbudget von rund 3,8 Milliarden Euro die größte Wissenschaftsorganisation Deutschlands. Ihre Arbeit steht in der Tradition des großen Naturforschers Hermann von Helmholtz (1821-1894). http://www.helmholtz.de/

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