Der Europäische Stör darf nicht aussterben – Kampagne zum Schutz des Störs gestartet

Deutschland arbeitet seit 14 Jahren gemeinsam mit Frankreich daran, den in fast ganz Europa als ausgestorben geltenden Europäischen Stör wiederanzusiedeln.

„Die durch Beifänge in der Fischerei verursachten Verluste stellen heute eine der Hauptbedrohungen für die letzte natürliche Population in Frankreich und für die im Rahmen eines geplanten Wiederansiedlungsprojektes in deutschen Nordseezuflüssen, etwa in der Elbe, auszusetzenden Tiere dar.“, sagte Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des BfN. Dabei ist dieses Schicksal nicht unvermeidlich.

In fast drei Viertel der Fälle leben die Störe noch, wenn sie an Bord des Schiffes geholt werden, unabhängig von der Art des Fanggeräts. „Entscheidend ist hier das schnelle und richtige Handeln des Fischers“, so die Präsidentin weiter.

Das BfN und die GRS wollen daher, in einer gemeinsamen Aktion mit dem Deutschen Fischereiverband (DFV), dem Bundesumweltministerium (BMU), den Bundesernährungsministerium (BMELV), dem Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) und einer Reihe weiterer Partner, die Aufmerksamkeit der Fischerei und der Fischereiaufsicht auf das Problem des Beifangs von Stören lenken und ihre Kooperationsbereitschaft bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen für diese Fischart stärken. Die Kampagne soll zu einer schnellen und sicheren Identifizierung gefangener Tiere beitragen und die Fischer in einem verantwortungsbewussten und gesetzeskonformen Umgang mit dem Beifang unterstützen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Meldung der Fänge, um mit den im Fangprotokoll festgehaltenen Daten die Kenntnisse über die aktuelle Verbreitung der letzten wildlebenden und der ausgesetzten Individuen zu verbessern.

Zu diesem Zweck werden Fangprotokolle und Informationen an die Fischer verteilt. Zusätzliche Informationen sind unter www.sturgeon.de verfügbar. Fangmeldungen nehmen auch die Fischereiaufsicht und regionale Partner entgegen.

Zwar wird aufgrund der geringen Populationsgröße (schätzungsweise nur noch wenige hundert Exemplare) ein Stör-Beifang momentan ein sehr seltenes Ereignis sein, doch ist gerade angesichts dieses extrem kleinen natürlichen Bestandes das Überleben jedes einzelnen Tieres von entscheidender Bedeutung. Der Fischer kann dabei wesentlich dazu beitragen, dass das Tier überlebt, freigelassen und der Fang anschließend gemeldet wird.

In Frankreich und Belgien wurde die Fischerei bereits erfolgreich für den Schutz des Europäischen Atlantischen Störs mobilisiert. Dennoch fallen dort Jahr für Jahr immer noch zu viele Exemplare dem unzureichenden Wissen über die bedrohliche Situation und den rechtlichen Schutzstatus der Art zum Opfer.

Während der Naturschutz sich um die Aufzucht und Wiederansiedlung dieser Fischart bemüht, haben die Fischer beim Schutz dieses Fisches im Gewässer eine Schlüsselrolle inne. Von ihrer umfassenden Information und Kooperation hängt es ab, ob diese Art wieder bei uns heimisch werden kann. „Wir laden daher mit dieser Kampagne alle Berufs- und Freizeitfischer ein, sich an dieser gemeinsamen Bemühung noch stärker zu beteiligen“, sagte Frau Jessel.

Hintergrundinformation:
Im Rahmen des 2007 unter der Berner Konvention verabschiedeten europäischen Aktionsplans zur Rettung von A. sturio beteiligt sich Deutschland an dieser Kampagne, die 2008 auch in anderen Anrainerstaaten des Nordostatlantiks und der Nordsee gestartet wurde.

Der Europäische Atlantische Stör ist der größte Wanderfisch Westeuropas. Er laicht im Süßwasser und verbringt bis zu sieben Jahre in den Flussmündungsgebieten, bevor er ins Meer abwandert. Auf seinen Wanderungen im Meer legt er zum Teil mehr als 3000 km zurück, bis er im Alter von 12 – 15 Jahren zur Vermehrung wieder in sein Heimatgewässer zurückkehrt. Während dieser langen Zeit gilt es, das Überleben der letzten Tiere trotz der hohen Fischereiintensität in den europäischen Meeren und Küstengewässern zu sichern. Zu diesem Zweck koordiniert die Gesellschaft zur Rettung des Störs, die sich mit ihren Projektpartnern seit vierzehn Jahren für die Erhaltung und Wiederansiedlung des Störs in Deutschland einsetzt, die Kampagne des französi-schen Fischereiverbandes in Deutschland.

Gemäß vieler wichtiger internationaler Vereinbarungen zum Natur- und Artenschutz (CITES, Washingtoner Artenschutzabkommen, Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tiere, Berner Konvention, OSPAR-Konvention zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) gehört der Europäische Atlantische Stör heute zu den am meisten bedrohten Tierarten Europas. Darüber gehört er seit 1992 zu den streng geschützten Arten, für die entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von der Europäischen Union vorrangig Arterhaltungs- und Wiederansiedlungsmaßnahmen gefordert werden. Frankreich und Deutschland haben seine Erhaltung zu einer der wichtigsten Herausforderungen ihrer nationalen Strategien zur Erhaltung der biologischen Vielfalt erklärt.

Zurzeit laufen umfangreiche Maßnahmen, um die Art in europäischen Gewässern wieder anzusiedeln. Eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen ist dabei die Einbeziehung aller Fischer in Europa. Zwar sind Fang, wie auch Transport und Verkauf der national und international geschützten Art streng verboten, doch kommt es jedes Jahr in der Fischerei zu einer Vielzahl von unbeabsichtigten Stör-Beifängen. Um den Stör zu erhalten und zu schützen, ist es daher von grundlegender Bedeutung, dass der verantwortungsvolle Fischer jedes noch lebende Exemplar nach dem Fang wieder freilässt.

Weitere Informationen:
Gesellschaft zur Rettung des Störs, Jörn Gessner, Tel: 030-64181626
Bundesamt für Naturschutz, Abt. Insel Vilm, Dr. Henning von Nordheim, Tel.: 038301-86120

Media Contact

Franz August Emde idw

Weitere Informationen:

http://www.bfn.de

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