Chemikaliensicherheit: Erstmals weltweit einheitliche Kennzeichnung vorgesehen

Welche Chemikalien gefährlich sind, müssen auch Nicht-Fachleute schnell erkennen können. Wann besondere Vorsicht geboten ist, zeigen Warnungen wie „Giftig beim Verschlucken“ oder „Giftig für Wasserorganismen“ und die dazugehörigen Symbole: etwa „Totenkopf“ oder „toter Baum und toter Fisch“.

Mit dem so genannten „global harmonisierten System – kurz GHS“ führt die EU nun erstmals ein weltweit einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung bei Chemikalien. Egal ob in China, Indien, den USA oder Europa, alle Staaten, die das neue System anwenden, stufen Chemikalien in Zukunft nach denselben Kriterien ein und machen die Gefahren kenntlich.

Was giftig oder umweltgefährlich ist, trägt überall dasselbe Symbol. Das hilft, Handelsbarrieren abzubauen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher und die Umwelt besser zu schützen.

Ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Anwendung des Globally Harmonised System (GHS) erläutert, wie das GHS funktioniert und welche Änderungen durch GHS im Einstufungs- und Kennzeichnungsrecht auf Unternehmen, Arbeitsschützer und Verbraucherinnen sowie Verbraucher zukommen. Das GHS ist Ergebnis langjähriger Verhandlungen auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Die Europäische Union (EU) muss das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem noch in eine Rechtsverordnung fassen. Fachleute gehen davon aus, dass dies Anfang 2009 geschehen wird; dann sind aber noch mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.

Die Broschüre sowie weitere Informationen über das neue Einstufungs- und Kennzeichnungsrecht für Chemikalien gibt es unter: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3332.pdf.

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Martin Ittershagen idw

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